Saarbrücken-Malstatt
Erneuter Beteiligungsbeschluss (2. Offenlage)
Bebauungsplanentwurf Nr. 126.02.04 „Seniorenheim Trifelsstraße“
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 23.06.2026 beschlossen, den Bebauungsplanentwurf Nr. 126.02.04 „Seniorenheim Trifelsstraße“ im Stadtteil Malstatt mit Begründung und den zugehörigen Gutachten gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) erneut im Internet zu veröffentlichen und zusätzlich zu jedermanns Ein-sicht erneut öffentlich auszulegen.
Verfahren nach § 13a BauGB
Das Bauleitplanverfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt. Von einer
Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und der Erstellung eines Umweltberichts wird abgesehen.
Ziele der Planung
Im Juli 2021 wurde die Saarländische Wohn-, Betreuungs- und Pflegequalitätsmindestbauverordnung erlassen. Sie hat zum Ziel die Qualitätsstandards für bestehende und neu zu errichtende Einrichtungen mit einer Übergangsfrist von zehn Jahren entsprechend der Verordnung anzuheben
Übersichtsplan ohne Maßstab - LHS
Übersichtsplan ohne Maßstab - LHS
Übersichtsplan ohne Maßstab - LHS
Die AWO Saarland betreibt seit langer Zeit ein Seniorenheim in der Trifelsstraße in Saarbrücken, Oberes Malstatt. Dieser Standort (Johanna – Kirchner – Haus) ist der zweit älteste, der von historischer Bedeutung für den Verband ist und nicht aufgegeben werden soll. Durch die neuen Anforderungen ist ein erheblicher Umbau- und Erweiterungsbedarf bei den am Standort vorhandenen Gebäuden entstanden.
Die Flurstücke auf denen die beiden Haupthäuser des Seniorenheims Johanna-Kirchner-Haus sowie ein
Dialysezentrum und eine Kita errichtet wurden befinden sich im Geltungsbereich des seit 1966 rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 126.02.00 „Jenneweg – Im Knappenroth“. Die Festsetzungen dieses Bebauungsplanes fanden hier größtenteils keine Anwendung.
Um eine planungsrechtlich geordnete Situation herzustellen, die sowohl den Bestand als auch die notwendige Erweiterung darstellt, hat die AWO Saarland die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens bei der
Landeshauptstadt Saarbrücken beantragt.
Erneute Beteiligung (2. Offenlage)
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Veröffentlichung im Internet / Offenlage) erfolgt in der Zeit vom 13.07.2026 bis einschließlich 14.08.2026.
Anregungen, die in der Offenlage vorgebracht wurden, haben dazu geführt, dass einzelne Festsetzungen des Bebauungsplans noch einmal überarbeitet wurden. Die Änderungen betreffen insbesondere die Festsetzungen zum Artenschutz, zur Vermeidung oder Verringerung von Hochwasserschäden einschließlich Schäden durch Starkregen und die Abwasserbeseitigung.
Es soll deshalb eine erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplans sowie eine Beteiligung der
verwaltungsinternen Stellen sowie Träger öffentlicher Belange erfolgen.
Die Unterlagen zur Planung können im Internet unter folgendem Link eingesehen werden:
www.saarbruecken.de/leben_in_saarbruecken/planen_bauen_wohnen/bebauungsplaene
Die Bebauungsplanunterlagen sind während des oben genannten Zeitraums zusätzlich im Stadtplanungsamt, Diskonto-Hochhaus, Bahnhofstraße 31, 9. Etage vor Zimmer 923, während den unten angegebenen
Öffnungszeiten, zur Einsicht öffentlich ausgelegt.
Die Unterlagen und der Inhalt der Bekanntmachung sind weiter über das zentrale Internetportal des Landes (www.uvp-verbund.de/portal/) elektronisch abrufbar.
Die DIN-Normen und technischen Regelwerke, auf die in den Festsetzungen und der Begründung des
Bebauungsplanes verwiesen wird, können beim Stadtplanungsamt im Rahmen der Beteiligung eingesehen
werden.
Während der o.g. Auslegungsfrist können Stellungnahmen im Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt
Saarbrücken, Bahnhofstraße 31, 66111 Saarbrücken, Zimmer 825 persönlich abgegeben werden oder an die
untenstehende Adresse per Post oder E-Mail gesendet werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Postanschrift: Landeshauptstadt Saarbrücken, Stadtplanungsamt, 66104 Saarbrücken
Öffnungszeiten: Mo.-Mi.9.00-12.00 Uhr und 13.30-15.30 Uhr, Do.8.00-18.00 Uhr, Fr.9.00-12.00 Uhr
Telefon 0681-905-4078
E-Mail: bauleitplanung@saarbruecken.de
Saarbrücken, den 11.07.2026
Uwe Conradt, Oberbürgermeister