ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG gemäß §10 VWZG
Für: Zuhair AL TALAB
zuletzt wohnhaft: Bruchwiesenstraße 20, 66280 Sulzbach
Betriebssitz: Danziger Weg 7, 66130 Saarbrücken
Aktenzeichen: 32.2 Br
Gewerbeuntersagungsbescheid vom 02.06.2026
1. Begründung:
Eine Zustellung an Herrn AL TALAB war trotz mehrfacher Versuche nicht möglich. Der Zustellversuch an den Betriebssitz am 13.06.2026 verlief erfolglos, da der Adressat unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln war. Der Zustellversuch an die letzte bekannte Meldeadresse am 15.06.2026 verlief ebenfalls erfolglos. Weitere zustellfähigen Adressen sind nicht bekannt.
2. Benachrichtigung
Das Ordnungsamt der Landeshauptstadt Saarbrücken hat mit Datum 02.06.2026 eine Verfügung zur Gewerbeuntersagung nach §35 GewO erlassen. Der Bescheid wird gemäß § 1 des Saarländischen Verwaltungszustellungsgesetzes in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz des Bundes öffentlich zugestellt.
Gemäß § 10 Abs. 2 Satz 6 Verwaltungszustellungsgesetz gilt die Verfügung als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Die Verfügung zur Gewerbeuntersagung nach §35 GewO kann in Zimmer 327 des Verwaltungsgebäudes „Ordnungsamt“ (Großherzog-Friedrich-Straße 111), 66121 Saarbrücken, von dazu berechtigten Personen eingesehen bzw. in Empfang genommen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Holz
Stadtamtfrau
Stv. Amtsleiterin