ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG gemäß §10 VWZG
Für: Mustafa Korkmaz
Wohnsitz: unbekannt (zuvor: Völklinger Straße 132, 66333 Völklingen)
Betriebssitz: Jenneweg 160, 66113 Saarbrücken
Aktenzeichen: 32.2 Br
Gewerbeuntersagungsbescheid vom 02.06.2026
1. Begründung:
Eine Zustellung an den Wohnsitz des Herrn Korkmaz war nicht möglich, da dieser seit dem 01.01.2026 unbekannt verzogen ist. Der Zustellversuch an den Betriebssitz am 12.06.2026 verlief erfolglos, da der Adressat unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln war. Weitere zustellfähigen Adressen sind nicht bekannt.
2. Benachrichtigung
Das Ordnungsamt der Landeshauptstadt Saarbrücken hat mit Datum 02.06.2026 eine Verfügung zur Gewerbeuntersagung nach §35 GewO erlassen. Der Bescheid wird gemäß § 1 des Saarländischen Verwaltungszustellungsgesetzes in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz des Bundes öffentlich zugestellt.
Gemäß § 10 Abs. 2 Satz 6 Verwaltungszustellungsgesetz gilt die Verfügung als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Die Verfügung zur Gewerbeuntersagung nach §35 GewO kann in Zimmer 327 des Verwaltungsgebäudes „Ordnungsamt“ (Großherzog-Friedrich-Straße 111), 66121 Saarbrücken, von dazu berechtigten Personen eingesehen bzw. in Empfang genommen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Holz
Stadtamtfrau
Stv. Amtsleiterin