Dienstag, 23. Juni 2026

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG gemäß §10 VWZG

Für: Rachel Lafargue 
zuletzt wohnhaft: 2, rue de l’abberisse, 57000 Metz, FRANCE
Betriebssitz: St. Johanner Straße 41-43
Aktenzeichen: 32.2 Br
Gewerbeuntersagungsbescheid vom 19.11.2025

1. Begründung:       

Eine Zustellung an Frau Lafargue war trotz mehrfacher Versuche nicht möglich. Der Zustellversuch an den Betriebssitz verlief am 27.11.2025 erfolglos, da der Adressat unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln war. Ein weiterer Zustellversuch an die letzte bekannte Meldeadresse verlief ebenfalls erfolglos. Weitere Adressen sind nicht bekannt.

2. Benachrichtigung

Das Ordnungsamt der Landeshauptstadt Saarbrücken hat mit Datum 19.11.2025 eine Verfügung zur Gewerbeuntersagung nach §35 GewO erlassen. Der Bescheid wird gemäß § 1 des Saarländischen Verwaltungszustellungsgesetzes in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz des Bundes öffentlich zugestellt.
Gemäß § 10 Abs. 2 Satz 6 Verwaltungszustellungsgesetz gilt die Verfügung als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. 
Die Verfügung zur Gewerbeuntersagung nach §35 GewO kann in Zimmer 327 des Verwaltungsgebäudes „Ordnungsamt“ (Großherzog-Friedrich-Straße 111), 66121 Saarbrücken, von dazu berechtigten Personen eingesehen bzw. in Empfang genommen werden. 

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag 

Holz
Stadtamtfrau
Stv. Amtsleiterin