ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG gemäß §10 VWZG
Für: Dominik Kiefer, zuletzt wohnhaft: Grube 4, 66125 Saarbrücken
Aktenzeichen: 32.2 Br
Gewerbeuntersagungsbescheid vom 29.04.2026
1. Begründung:
Eine Zustellung an den Betriebssitz, der zugleich die letzte bekannte Meldeadresse von Herrn Kiefer ist, war trotz mehrfacher Versuche nicht möglich. Weitere Adressen sind nicht bekannt. Ausweislich des Melderegisters der LHS Saarbrücken ist Herr Kiefer seit dem 01.07.2025 unbekannt verzogen.
2. Benachrichtigung
Das Ordnungsamt der Landeshauptstadt Saarbrücken hat mit Datum 29.04.2026 eine Verfügung zur Gewerbeuntersagung nach §35 GewO erlassen. Der Bescheid wird gemäß § 1 des Saarländischen Verwaltungszustellungsgesetzes in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz des Bundes öffentlich zugestellt.
Gemäß § 10 Abs. 2 Satz 6 Verwaltungszustellungsgesetz gilt die Verfügung als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Die Verfügung zur Gewerbeuntersagung nach §35 GewO kann in Zimmer 327 des Verwaltungsgebäudes „Ordnungsamt“ (Großherzog-Friedrich-Straße 111), 66121 Saarbrücken, von dazu berechtigten Personen eingesehen bzw. in Empfang genommen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Holz
Stadtamtfrau
Stv. Amtsleiterin