Teileinziehung der öffentlichen Verkehrsfläche
Bekanntmachung über die Teileinziehung der öffentlichen Verkehrsfläche, Flur 1, Flurstück 156/5 in der Gemarkung Bübingen
Gemäß § 8 Abs.1 des Saarländischen Straßengesetzes vom 17. Dezember 1964 in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 1977, zuletzt geändert durch Artikel 59 des Gesetzes vom 27.August 2025 (Amtsbl. I S. 854,865) wird hiermit der motorisierte fließende und ruhende Verkehr innerhalb der im beigefügten Übersichtsplan schwarz umrandeten Teilfläche der öffentlichen Verkehrsfläche Bahnhofstraße in Bübingen dem Gemeingebrauch entzogen und auf den Radfahr- und Fußgängerverkehr beschränkt.
Lageplan - LHS
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Gemäß § 80 Abs.2 Satz 1 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung wird im öffentlichen Interesse die sofortige Vollziehung dieser Teileinziehung angeordnet. Das öffentliche Interesse besteht insbesondere in der Vermeidung von Verkehrsgefährdung für den Fahrrad- und Fußgängerverkehr, sowie der Verbesserung der Aufenthaltsqualität in diesem Bereich.
Gemäß § 1 des Saarländischen Verwaltungsverfahrensgesetz in Verbindung mit § 41 Abs.
4 Verwaltungsverfahrensgesetz gilt diese Verfügung (Teileinziehung und Anordnung der sofortigen Vollziehung) am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung als bekannt-
gegeben.
Die Absicht der Teileinziehung wurde am 21.08.2025 gemäß § 8 Abs.2 des Saarländischen Straßengesetzes ortsüblich bekanntgemacht.
Diese Verfügung und Ihre Begründung, sowie die genaue Planunterlage können beim Amt für Straßenbau und Verkehrsinfrastruktur der Landeshauptstadt Saarbrücken, Bahnhofstraße 31 (Diskonto-Hochhaus), 7. Obergeschoss, Zimmer 724, während den Dienststunden eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Teileinziehung und ihrer sofortigen Vollziehung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich beim Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Saarbrücken, 66104 Saarbrücken oder zur Niederschrift beim Amt für Straßenbau und Verkehrsinfrastruktur der Landeshauptstadt Saarbrücken, Bahnhofstraße 31 (Diskonto-Hochhaus), Zimmer 724, zu erheben.
Saarbrücken, der 08.06.2026
Der Oberbürgermeister