ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG gemäß §10 VWZG
Für: Leo Augustin Ziegler
zuletzt wohnhaft: unbekannt
Aktenzeichen: 32.2 Br
Gewerbeuntersagungsbescheid vom 25.03.2026
1. Begründung:
Eine Zustellung an Herrn Ziegler war trotz mehrfacher Versuche nicht möglich. Ebenso blieben die Zustellversuche an seine gewerbliche Adresse in Saarbrücken erfolglos. Weitere Adressen sind nicht bekannt.
2. Benachrichtigung
Das Ordnungsamt der Landeshauptstadt Saarbrücken hat mit Datum 25.03.2026 eine Verfügung zur Gewerbeuntersagung nach §35 GewO erlassen. Der Bescheid wird gemäß § 1 des Saarländischen Verwaltungszustellungsgesetzes in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz des Bundes öffentlich zugestellt.
Gemäß § 10 Abs. 2 Satz 6 Verwaltungszustellungsgesetz gilt die Verfügung als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Die Verfügung zur Gewerbeuntersagung nach §35 GewO kann in Zimmer 327 des Verwaltungsgebäudes „Ordnungsamt“ (Großherzog-Friedrich-Straße 111), 66121 Saarbrücken, von dazu berechtigten Personen eingesehen bzw. in Empfang genommen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Holz
Stadtamtfrau
Stv. Amtsleiterin