Aufhebung der Allgemeinverfügung des Landesamtes für Verbraucherschutz (LAV) vom 17.06.2025 zur Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut der Bienen
Die Allgemeinverfügung des Landesamtes für Verbraucherschutz, die wegen des Ausbruchs der anzeigepflichtigen Bienenseuche "Amerikanische Faulbrut" in einem Bienenstand in 66130 Saarbrücken am 17.06.2025 erlassen wurde, wird hiermit gemäß § 12 Absatz 1 Bienenseuchen-Verordnung (BienSeuchV) sowie § 1 Saarländisches Verwaltungsverfahrensgesetz (SVwVfG) in Verbindung mit § 49 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) aufgehoben.
Die Aufhebung wird hiermit ortsüblich öffentlich bekannt gemacht und wird mit dem auf die Bekanntmachung folgenden Tag gemäß § 1 SVwVfG in Verbindung mit § 41 Absatz 1, 3 und 4 VwVfG wirksam.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift beim Landesamt für Verbraucherschutz, Konrad-Zuse-Straße 11 in 66115 Saarbrücken, Widerspruch erhoben werden.
Die Erhebung des Widerspruchs in elektronischer Form z. B. durch E-Mail ist nicht zulässig.
Saarbrücken, 09.04.2026
gez.
Dr. Herr
Direktorin des Landesamtes für Verbraucherschutz