ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG gemäß §10 VWZG
Für: Ahmad AL TALAB
zuletzt wohnhaft: Saarbrücker Straße 35, 66130 Saarbrücken
Aktenzeichen: 32.2 Sc
Gewerbeuntersagungsbescheid vom 03.02.2025
1. Begründung:
Eine Zustellung an Herrn AL TALAB war nicht möglich. Herr AL TALAB ist seit dem 30.09.2024 unbekannt bezogen. Weitere Adressen sind nicht bekannt.
2. Benachrichtigung
Das Ordnungsamt der Landeshauptstadt Saarbrücken hat mit Datum 03.02.2025 eine Verfügung zur Gewerbeuntersagung nach § 35 GewO erlassen. Der Bescheid wird gemäß § 1 des Saarländischen Verwaltungszustellungsgesetzes in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz des Bundes öffentlich zugestellt.
Gemäß § 10 Abs. 2 Satz 6 Verwaltungszustellungsgesetz gilt die Verfügung als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Die Verfügung zur Gewerbeuntersagung nach § 35 GewO kann in Zimmer 327 des Verwaltungsgebäudes „Ordnungsamt“ (Großherzog-Friedrich-Straße 111), 66121 Saarbrücken, von dazu berechtigten Personen eingesehen bzw. in Empfang genommen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Christian Schwarz
Verwaltungsoberrat
Amtsleiter