Öffentliche Zustellung gemäß § 10 VwZG
für Herrn Zenel KAPIDANI geb. 01.01.1958, zuletzt wohnhaft Neustraße 12 in 66115 Saarbrücken seit 24.04.2024 nach Albanien verzogen
Aktenzeichen 66.2 UM 8.5
Bescheid über die Festsetzung eines Ausgleichsbetrages
1.Begründung:
Die Adresse in Albanien konnte nicht ermittelt werden.
2. Benachrichtigung:
Nach § 154 Abs. 1 Satz 1 BauGB haben die EigentümerInnen von Grundstücken, die in dem Sanierungsgebiet „Unteres Malstatt“ gelegen sind, zur Finanzierung der Sanierung an die Gemeinde einen Ausgleichsbetrag zu entrichten, dessen Höhe der durch die Sanierung bedingten Erhöhung des Bodenwertes entspricht. Das Amt für Straßenbau und Verkehrsinfrastruktur der Landeshauptstadt Saarbrücken hat einen Bescheid über die Festsetzung eines Ausgleichsbetrages mit Datum vom 16.12.2025 erlassen.
Der Bescheid wird gemäß § 1 des Saarländischen Verwaltungszustellungsgesetzes in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz des Bundes öffentlich zugestellt. Gemäß § 10 Abs. 2 Satz 6 Verwaltungszustellungsgesetz gelten die o.g. Bescheide als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Der Beitragsbescheid kann beim Amt für Straßenbau und Verkehrsinfrastruktur, Bahnhofstraße 31 (Diskontohochhaus) in 66111 Saarbrücken, von dazu berechtigten Personen eingesehen bzw. in Empfang genommen werden.
Mohr