Öffentliche Zustellung gemäß § 10 VwZG
für Frau Nicola Muller, geb. 30.11.1966, verzogen nach Italien
Aktenzeichen 66.2 UM 3-14
Informations- und Erörterungsschreiben gemäß § 154 Abs.4 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) vor der Festsetzung eines Ausgleichsbetrags.
1. Begründung:
Die Adresse in Italien konnte nicht ermittelt werden.
2. Benachrichtigung:
Das Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt Saarbrücken hat mit Datum vom 30.10.2025 ein Informations- und Erörterungsschreiben allen betroffenen Eigentümer, Mit- und Teileigentümer und Nachlassnehmer im Sanierungsgebiet „Unteres Malstatt“ zukommen lassen. Damit wird dem Ausgleichsbetragspflichtigen Gelegenheit gegeben zur Stellungnahme und Erörterung der für die Wertermittlung seiner Grundstücke maßgeblichen Verhältnisse, sowie zur Geltendmachung von nach § 155 Absatz 1 BauGB anrechenbaren Beträgen.
Das Informations- und Erörterungsschreiben wird gemäß § 1 des Saarländischen Verwaltungszustellungsgesetzes in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz des Bundes öffentlich zugestellt. Gemäß § 10 Abs. 2 Satz 6 Verwaltungszustellungsgesetz gilt das oben genannte Schreiben als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Das Schreiben kann beim Stadtplanungsamt, Bahnhofstraße 31 (Diskontohochhaus) in 66111 Saarbrücken, von dazu berechtigten Personen eingesehen bzw. in Empfang genommen werden.
Mohr