Öffentliche Zustellung gemäß § 10 VwZG
für Herrn Roni LACIC, zuletzt wohnhaft Avenue de Fabien 12 in F-93190 Paris Livry-Gargan
Aktenzeichen 66.2-3127-29
Straßenausbaubeitragsbescheid für den Ausbau des Mühlenweges und einer Teilfläche der Büchelstraße (Erschließungsanlage I) in Saarbrücken-Dudweiler vom 30.09.2025
Aktenzeichen 66.2-3049-7
Straßenausbaubeitragsbescheid für den Ausbau einer Teilfläche der Büchelstraße (Erschließungsanlage II) in Saarbrücken-Dudweiler vom 30.09.2025
Aktenzeichen 66.2-3049-18
Straßenausbaubeitragsbescheid für den Ausbau einer Teilfläche der Büchelstraße (Erschließungsanlage II) in Saarbrücken-Dudweiler vom 30.09.2025
1.Begründung:
Unter der oben angeführten Adresse, konnten die Bescheide nicht zugestellt werden. Weitere Adressen sind nicht bekannt.
2. Benachrichtigung:
Das Amt für Straßenbau und Verkehrsinfrastruktur der Landeshauptstadt Saarbrücken hat mit Datum 30.09.2025 einen Beitragsbescheid für den Straßenausbau des Mühlenweges und einer Teilfläche der Büchelstraße in Saarbrücken Dudweiler und mit Datum 30.09.2025 zwei weitere Bescheide für den Straßenausbau einer Teilfläche der Büchelstraße in Saarbrücken Dudweiler erlassen.
Die Bescheide werden gemäß § 1 des Saarländischen Verwaltungszustellungsgesetzes in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz des Bundes öffentlich zugestellt. Gemäß § 10 Abs. 2 Satz 6 Verwaltungszustellungsgesetz gelten die o.g. Bescheide als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Die Beitragsbescheide können beim Amt für Straßenbau und Verkehrsinfrastruktur, Bahnhofstraße 31 (Diskontohochhaus) in 66111 Saarbrücken, von dazu berechtigten Personen eingesehen bzw. in Empfang genommen werden.
Mohr