Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 471.17.00 „Neuer jüdischer Friedhof"
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 01.07.2025 die Aufstellung des Bebauungsplan 471.17.00 „Neuer jüdischer Friedhof" im Stadtteil Güdingen beschlossen.
Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren gemäß § 2 BauGB mit Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und Erstellung eines Umweltberichtes durchgeführt. Der Flächennutzungsplan wird parallel geändert.
Gleichzeitig wurde beschlossen eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.
Ziel der Planung
Die Synagogengemeinde Saar will an dieser Stelle neue Bestattungsmöglichkeiten schaffen, da sie in den kommenden Jahren an die Grenzen ihrer Bestattungskapazitäten auf dem bestehenden Friedhof stößt. Die Flächen wurden durch gutachterliche Bestätigung als geeignet für eine Friedhofsnutzung eingestuft. In Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung wurden verschiedene Standorte geprüft, wobei sich dieser Standort, insbesondere durch die Synergieeffekte mit dem bestehenden städtischen Friedhof (Nutzung vorhandener Infrastruktur), als geeignet erwiesen hat. Das Plangebiet soll als Grünfläche mit Zweckbestimmung Friedhof festgesetzt werden. Die Flächen schließen dadurch an den östlich angrenzenden „neuen Friedhof“ in Güdingen an.
Zur Realisierung des geplanten Friedhofstandorts ist die Aufstellung des Bebauungsplanes erforderlich.
Übersichtsplan ohne Maßstab Geltungsbereich BBP 471.17.00 - .
Übersichtsplan ohne Maßstab Geltungsbereich BBP 471.17.00 - .
Übersichtsplan ohne Maßstab Geltungsbereich BBP 471.17.00 - .
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Beteiligung erfolgt vom 15.12.2025 bis 12.01.2026.
Der Bebauungsplanvorentwurf kann im Internet unter folgendem Link eingesehen werden:
www.saarbruecken.de/bebauungsplaene
Zusätzlich erfolgt auch ein Aushang der Unterlagen während der unten angegebenen Öffnungszeiten im Stadtplanungsamt, Bahnhofstraße 31, 9. Etage vor Zimmer 924.
Die Unterlagen und der Inhalt der Bekanntmachung sind weiter über das zentrale Internetportal des Landes (www.uvp-verbund.de) elektronisch abrufbar.
Schriftliche Äußerungen und Rückfragen zu den Planungen können zudem gerichtet werden an die Landeshauptstadt Saarbrücken, Stadtplanungsamt, 66104 Saarbrücken, Tel. (0681) 905- 4004 oder bauleitplanung@saarbruecken.de.
Öffnungszeiten:
Stadtplanungsamt: Mo.-Mi.9.00-12.00 Uhr und 13.30-15.30 Uhr, Do.8.00-18.00 Uhr, Fr.9.00-12.00 Uhr
Postanschrift: Landeshauptstadt Saarbrücken, Stadtplanungsamt 66104 Saarbrücken
Telefon 0681-905-4078 oder 905-4004
e-mail: bauleitplanung@saarbruecken.de
Saarbrücken, den 13.12.2025
Uwe Conradt, Oberbürgermeister