ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG gemäß §10 VWZG
Für: Marc SCHERER
zuletzt wohnhaft: In klein Mayen 12, 66130 Saarbrücken
Aktenzeichen: 32.2 Br
Gewerbeuntersagungsbescheid vom 21.10.2025
1. Begründung:
Eine Zustellung an Herrn Scherer war nicht möglich. Sowohl das Anhörungsschreiben als auch der Untersagungsbescheid, adressiert an die Meldeadresse sowie an den Betriebssitz des Herrn Scherer, konnten nicht zu zugestellt werden, da der Adressat unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln war. Weitere Adressen sind nicht bekannt.
2. Benachrichtigung
Das Ordnungsamt der Landeshauptstadt Saarbrücken hat mit Datum 21.10.2025 eine Verfügung zur Gewerbeuntersagung nach §35 GewO erlassen. Der Bescheid wird gemäß § 1 des Saarländischen Verwaltungszustellungsgesetzes in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz des Bundes öffentlich zugestellt.
Gemäß § 10 Abs. 2 Satz 6 Verwaltungszustellungsgesetz gilt die Verfügung als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Die Verfügung zur Gewerbeuntersagung nach §35 GewO kann in Zimmer 327 des Verwaltungsgebäudes „Ordnungsamt“ (Großherzog-Friedrich-Straße 111), 66121 Saarbrücken, von dazu berechtigten Personen eingesehen bzw. in Empfang genommen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Christian Schwarz
Verwaltungsoberrat
Amtsleiter