Öffentliche Zustellung gemäß § 10 VwZG
für Herrn Teodor Peev TODOROV, Bruchwiesenstraße 11, 66125 Saarbrücken mit Nebenwohnsitz Büchelstraße 31, 66125 Saarbrücken
Aktenzeichen 66.2-3049-5
Straßenausbaubeitragsbescheid für den Ausbau einer Teilfläche der Büchelstraße (Erschließungsanlage II) in Saarbrücken-Dudweiler vom 30.09.2025 und 11.11.2025.
1.Begründung:
Herr Teodor Peev TODOROV ist unter der Anschrift nicht zu ermitteln, obwohl er melderechtlich dort gemeldet ist. Eine Zustellung über die Postzustellungsurkunde blieb erfolglos.
2. Benachrichtigung:
Das Amt für Straßenbau und Verkehrsinfrastruktur der Landeshauptstadt Saarbrücken hat mit Datum 30.09.2025 und 11.11.2025 einen Beitragsbescheid für den Straßenausbau einer Teilfläche der Büchelstraße in Saarbrücken – Dudweiler erlassen.
Der Bescheid wird gemäß § 1 des Saarländischen Verwaltungszustellungsgesetzes in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz des Bundes öffentlich zugestellt. Gemäß § 10 Abs. 2 Satz 6 Verwaltungszustellungsgesetz gelten die o.g. Bescheide als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Der Beitragsbescheid kann beim Amt für Straßenbau und Verkehrsinfrastruktur, Bahnhofstraße 31 (Diskontohochhaus) in 66111 Saarbrücken, von dazu berechtigten Personen eingesehen bzw. in Empfang genommen werden.
Mohr