Öffentliche Zustellung gemäß § 10 VwZG
für Herr Heinrich Karl Ludwig HEINZ, geboren in Saarbrücken – Dudweiler, Geburtsdatum nicht bekannt
Aktenzeichen 66.2-3127-12.3
Straßenausbaubeitragsbescheid für den Ausbau des Mühlenweges und einer Teilfläche der Büchelstraße (Erschließungsanlage I) in Saarbrücken-Dudweiler vom 30.09.2025.
1.Begründung:
Eine Adresse von Herrn Heinz ist nicht zu ermitteln.
2. Benachrichtigung:
Das Amt für Straßenbau und Verkehrsinfrastruktur der Landeshauptstadt Saarbrücken hat mit Datum 30.09.2025 einen Beitragsbescheid für den Straßenausbau des Mühlenweges und einer Teilfläche der Büchelstraße in Saarbrücken – Dudweiler erlassen.
Der Bescheid wird gemäß § 1 des Saarländischen Verwaltungszustellungsgesetzes in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz des Bundes öffentlich zugestellt. Gemäß § 10 Abs. 2 Satz 6 Verwaltungszustellungsgesetz gelten die o.g. Bescheide als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Der Beitragsbescheid kann beim Amt für Straßenbau und Verkehrsinfrastruktur, Bahnhofstraße 31 (Diskontohochhaus) in 66111 Saarbrücken, von dazu berechtigten Personen eingesehen bzw. in Empfang genommen werden.
Mohr