Samstag, 29. November 2025

Aufhebung des noch rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 213.04.00 „Parallelstraße zur Rosenstraße„

Aufstellungsbeschluss 
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 01.04.2025 die die Einleitung des Verfahrens zur Aufhebung des noch rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 213.04.00 „Parallelstraße zur Rosenstraße„ beschlossen. 
Der Öffentlichkeit wird die Gelegenheit gegeben, sich an der Planung zu beteiligen. Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch wird sie über die allgemeinen Ziele der Planung unterrichtet und erhält Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.

Ziel der Planung

Mit der Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 213.04.00 „Parallelstraße zur Rosenstraße“ wird das Ziel verfolgt, auf die zusätzliche Erschließungsstraße sowie die rückwärtige Bebauung zwischen der Rosenstraße und der Straße Am Aschbacher Hof zu verzichten. Stattdessen sollen die neuen Baugrundstücke ausschließlich über die Straße Am Aschbacher Hof erschlossen werden. 
Dieser Kurswechsel schafft für ZKE die rechtliche Grundlage, einen Mischwasserkanal in der Straße Am Aschbacherhof zu bauen, ohne Gefahr zu laufen, später eine zweite Erschließung bauen zu müssen.
Der derzeit rechtskräftige Bebauungsplan sieht eine Erschließungsstraße zwischen der Rosenstraße und der Straße Am Aschbacher Hof mit beidseitig angrenzender Wohnbebauung (WR) vor. 
Im Geltungsbereich des aufzuhebenden Bebauungsplans entsteht Innenbereich, der zukünftig nach §34 BauGB beurteilt werden kann.

Übersichtsplan ohne Maßstab Geltungsbereich BBP 213.04.00 - LHS

Übersichtsplan ohne Maßstab Geltungsbereich BBP 213.04.00 - LHS

Übersichtsplan ohne Maßstab Geltungsbereich BBP 213.04.00 - LHS

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Bebauungsplanvorentwurf wird in der Zeit vom 01.12.2025 bis einschließlich 16.01.2026 auf der Internetseite der Landeshauptstadt unter folgendem Pfad veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten: 
http://www.saarbruecken.de/leben_in_saarbruecken/planen_bauen_wohnen/bebauungsplaene

Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls ins Internet eingestellt.

Der Bebauungsplanvorentwurf wird außerdem im oben genannten Zeitraum während der unten angegebenen Öffnungszeiten im Stadtplanungsamt, Bahnhofstraße 31, 9. Etage vor Zimmer 927 zur Einsicht öffentlich ausgelegt. 

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de) elektronisch abrufbar.

Der Umweltbericht gem. § 2a BauGB wird nach Abschluss der frühzeitigen Veröffentlichung im Internet und öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB fertiggestellt. Erste Untersuchungsergebnisse sind in die Begründung integriert. 

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch an die Email-Adresse: bauleitplanung@saarbruecken.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift, vorgebracht werden.

Öffnungszeiten: 
Stadtplanungsamt:    Mo.-Mi.9.00-12.00 Uhr und 13.30-15.30 Uhr, Do.8.00-18.00 Uhr, Fr.9.00-12.00 Uhr
Postanschrift:              Landeshauptstadt Saarbrücken, Stadtplanungsamt 66104 Saarbrücken
Telefon                          0681-905-4028
E-Mail:                          bauleitplanung@saarbruecken.de

Saarbrücken, den 29.11.2025 
Uwe Conradt, Oberbürgermeister