Einleitungsverfahren und Beteiligungsbeschluss (Offenlage) Bebauungsplanentwurf Nr. 135.06.02 "Halberger Tor - Zwischen Mainzer Straße und Lyonerring"
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 04.11.2025 die Einleitung der Aufhebung für den Bebauungsplan Nr. 135.06.02 "Halberger Tor - Zwischen Mainzer Straße und Lyonerring" im Stadtteil St. Johann beschlossen. Gleichzeitig wurde beschlossen, diesen gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Internet zu veröffentlichen und zusätzlich zu jedermanns Einsicht öffentlich auszulegen.
Wahl des Verfahrens
Gemäß § 12 Abs. 6 BauGB wird für die Aufhebung des Bebauungsplanes das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB angewendet. Von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und der Erstellung eines Umweltberichts wird abgesehen.
Für die Aufhebung gelten die gleichen Vorschriften wie für die Aufstellung (§ 1 Abs. 8 BauGB).
Ziele der Planung
Im Jahr 2002 wurde der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 135.06.02 „Halberger Tor –Zwischen Mainzer Straße und Lyonerring“ als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans befindet sich innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 135.06.00 „Gewerbegebiet Ostspange“ und hat nach Erlangung der Rechtskraft diesen im betroffenen Teilbereich ersetzt. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan sollte der Umsetzung eines konkreten Vorhabens dienen und ist daher in seinen Festsetzungen sehr konkret auf die damaligen Planungen für ein Einkaufszentrum zugeschnitten. Die Planung wurde bis heute nicht umgesetzt, ein solches Vorhaben ist auch nicht mehr Gegenstand der städtebaulichen Zielvorstellungen für das Gebiet und der vorhabenbezogene Bebauungsplan ist somit nicht mehr realisierbar.
Mit der Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 135.06.02 „Halberger Tor – Zwischen Mainzer Straße und Lyonerring“ wird das Ziel verfolgt, die ursprüngliche Rechtssituation wiederherzustellen. Durch die Aufhebung des genannten vorhabenbezogenen Bebauungsplans erlangt somit der seit dem Jahr 1995 rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 135.06.00 „Gewerbegebiet Ostspange“ im betroffenen Teilbereich erneut Gültigkeit.
Beteiligung
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Veröffentlichung im Internet / Offenlage) erfolgt in der Zeit vom 17.11.2025 bis einschließlich 19.12.2025. Die Unterlagen zur Planung können im Internet unter folgendem Link eingesehen werden:
www.saarbruecken.de/leben_in_saarbruecken/planen_bauen_wohnen/bebauungsplaene
Die Bebauungsplanunterlagen sind während des oben genannten Zeitraums zusätzlich im Stadtplanungsamt, Diskonto-Hochhaus, Bahnhofstraße 31, 9. Etage vor Zimmer 928, während den unten angegebenen Öffnungszeiten, zur Einsicht öffentlich ausgelegt.
Die Unterlagen und der Inhalt der Bekanntmachung sind weiter über das zentrale Internetportal des Landes (www.uvp-verbund.de) elektronisch abrufbar.
Die DIN-Normen und technischen Regelwerke, auf die in den Festsetzungen und der Begründung des Bebauungsplanes verwiesen wird, können beim Stadtplanungsamt im Rahmen der Beteiligung eingesehen werden.
Während der o.g. Auslegungsfrist können Stellungnahmen im Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt Saarbrücken, Bahnhofstraße 31, 66111 Saarbrücken, Zimmer 827 persönlich abgegeben werden oder an die untenstehende Adresse per Post oder E-Mail gesendet werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Postanschrift: Landeshauptstadt Saarbrücken, Stadtplanungsamt, 66104 Saarbrücken
Öffnungszeiten: Mo.-Mi.9.00-12.00 Uhr und 13.30-15.30 Uhr, Do.8.00-18.00 Uhr, Fr.9.00-12.00 Uhr
Telefon 0681-905-4078
E-Mail: stadtplanungsamt@saarbruecken.de
Saarbrücken, den 15.11.2025
Uwe Conradt, Oberbürgermeister
Übersichtsplan ohne Maßstab - LHS
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Übersichtsplan ohne Maßstab Geltungsbereich BBP 135.06.02