Freitag, 26. September 2025

Allgemeinverfügung zu den Feierlichkeiten des Tages der Deutschen Einheit

Allgemeinverfügung der Ortspolizeibehörde der Landeshauptstadt Saarbrücken zu den zentralen Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit. 

Allgemeinverfügung anlässlich der Zentralen Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit vom 02.10.2025 bis 04.10.2025 in der Landeshauptstadt Saarbrücken

Die Ortspolizeibehörde der Landeshauptstadt Saarbrücken erlässt aufgrund der §§ 4, 8 Abs. 1, 21 Saarländisches Polizeigesetz (SPolG) in Verbindung mit §§ 76 Abs. 3, 80 Abs. 1, Abs. 2, 81 Abs. 1 SPolG und §§ 44 Abs. 1, 45 Abs. 1 Nr. 3, 49 SPolG nachfolgende

Allgemeinverfügung

I. Geltungsdauer
2.10.2025, 08:00 Uhr bis 05.10.2025, 02:00 Uhr

II.  Geltungsbereich
Die Anordnungen gelten für den definierten Bereich, welcher aus den als Anlagen beigefügten Karten ersichtlich ist.

Die Anordnungen gelten für alle Personen, welche das Veranstaltungsgelände während der Geltungsdauer betreten bzw. sich auf diesem aufhalten.

III. Anordnungen

(1) In den unter I. genannten Zeiträumen ist das Mitführen jeglicher unbemannter Luftfahrtsysteme (Drohnen) und / oder einer entsprechenden Fernbedienung auf dem Veranstaltungsgelände (räumlicher Geltungsbereich) ohne ausdrückliche behördliche Genehmigung verboten. Ausgenommen von dem Verbot sind am 02.10.2025 und 04.10.2025 erworbene originalverpackte Drohnen, die nach Hause transportiert werden. Als Nachweis gilt der Kassenbeleg des Kauftages.

(2) Bei Nichtbeachtung des in der Nummer (1) verfügten Mitführverbots wird die Durchsetzung mittels unmittelbaren Zwanges in Form der Sicherstellung der dem Verbot unterfallenden Gegenstände angedroht.

(3) Aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses wird gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) die sofortige Vollziehung der Nummer (1) dieser Verfügung angeordnet.

(4) Diese Allgemeinverfügung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Die Allgemeinverfügung kann mit Begründung bei der Landeshauptstadt Saarbrücken, Ordnungsamt, Zimmer 323, Großherzog-Friedrich-Straße 111, 66121 Saarbrücken, zu den üblichen Sprechzeiten nach vorheriger Terminvereinbarung eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Landeshauptstadt Saarbrücken, Rathausplatz 1, 66111 Saarbrücken erhoben werden.

Gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung haben Sie das Recht, gemäß § 80 Absatz 5 Verwaltungsgerichtsordnung beim Verwaltungsgericht des Saarlandes, Kaiser-Wilhelm-Str. 15, 66740 Saarlouis, die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung zu beantragen.

Saarbrücken, den  22.09.2025

Signatur/Unterschrift Uwe Conradt -

Signatur/Unterschrift Uwe Conradt -

Signatur/Unterschrift Uwe Conradt -

Uwe Conradt
Oberbürgermeister

Anlagen

Karten definierter Bereich