ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG gemäß §10 VWZG
Für: Kevin Michael KURTZ, zuletzt wohnhaft: Sofie-Dawo-Straße 9, 66117 Saarbrücken
Aktenzeichen: 32.2 Br, Gewerbeuntersagungsbescheid vom 11.08.2025
1. Begründung:
Eine Zustellung an Herrn Kurtz war trotz mehrfacher Versuche nicht möglich. Sowohl das Anhörungsschreiben vom 05.06.2025 als auch der Gewerbeuntersagungsbescheid vom 11.08.2025 konnten nicht zugestellt werden, das Herr Kurtz unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln war. Weitere Adressen sind nicht bekannt.
2. Benachrichtigung
Das Ordnungsamt der Landeshauptstadt Saarbrücken hat mit Datum 11.08.2025 eine Verfügung zur Gewerbeuntersagung nach §35 GewO erlassen. Der Bescheid wird gemäß § 1 des Saarländischen Verwaltungszustellungsgesetzes in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz des Bundes öffentlich zugestellt.
Gemäß § 10 Abs. 2 Satz 6 Verwaltungszustellungsgesetz gilt die Verfügung als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Die Verfügung zur Gewerbeuntersagung nach §35 GewO kann in Zimmer 327 des Verwaltungsgebäudes „Ordnungsamt“ (Großherzog-Friedrich-Straße 111), 66121 Saarbrücken, von dazu berechtigten Personen eingesehen bzw. in Empfang genommen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Christian Schwarz
Verwaltungsrat
Amtsleiter