SATZUNG der Landeshauptstadt Saarbrücken
über die Aufhebung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 116.03.01 „Ecke Gersweilerstraße, Moltkestraße, 1. Änderung“, im Stadtteil Alt-Saarbrücken
Aufgrund der §§ 14 Abs. 1, 16 Abs. 1 in Verbindung mit §17 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 12. August 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 189) geändert worden ist in Verbindung mit § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der Fas-sung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 4. Dezember 2024 (Amtsbl. I S. 1086, 1087), wird auf Beschluss des Stadtrates vom 17.09.2025 folgende Satzung erlassen:
§ 1 - Aufhebung der Veränderungssperre
Die am 08.10.2024 vom Stadtrat der Landeshauptstadt beschlossene und am 02.11.2024 in Kraft getretene Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 116.03.01 „Ecke Gersweilerstraße, Moltkestraße, 1. Änderung“, im Stadtteil Alt-Saarbrücken wird aufgehoben.
§ 2 - Räumlicher Geltungsbereich
Die aufzuhebende Veränderungssperre umfasst den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplans.
Der Geltungsbereich der aufzuhebenden Veränderungssperre wird begrenzt:
im Norden: durch die Straßenmitte der Gersweilerstraße
im Osten: durch die östliche Gehweghinterkante der Moltkestraße
im Süden: durch die südliche Gehweghinterkante der Moltkestraße
im Westen: durch die westliche Grundstücksgrenze der Flurstücke 254/12 und 12/9
Die exakte Abgrenzung und Lage des Gebiets der aufzuhebenden Veränderungssperre sowie der Geltungsbereich des Bebauungsplans ergeben sich aus dem beiliegenden Katasterplan.
§ 3 - Inkrafttreten
Die Satzung über die Aufhebung der Veränderungssperre tritt mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Saarbrücken, den 19.09.2025
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Der Oberbürgermeister
Uwe Conradt
Geltungsbereich der aufgehobenen Veränderungssperre zum Bebauungsplan Nr. 116.03.01 „Ecke Gersweilerstraße, Moltkestraße, 1. Änderung“ im Stadtteil Alt-Saarbrücke
ÜBERSICHTSPLAN (ohne Maßstab) - LHS
ÜBERSICHTSPLAN (ohne Maßstab) - LHS
ÜBERSICHTSPLAN (ohne Maßstab) - LHS
Hinweis auf § 12 Abs. 6 KSVG:
Sollte die Aufhebung Veränderungssperre unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sein, gilt sie ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Vorschriften über die Genehmigung oder die öffentliche Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind;
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist der Oberbürgermeister dem Beschluss widersprochen oder die Kommunalaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder der Verfahrens- oder Formmangel gegenüber der Landeshauptstadt Saarbrücken unter Bezeichnung der Tatsache, die den Mangel ergibt, schriftlich gerügt worden ist.
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Saarbrücken, den 04.10.2025
Uwe Conradt, Oberbürgermeister