Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 10 VWZG
Für Merih KIBROM, polizeilich nicht in Saarbrücken gemeldet
Aktenzeichen: 32.2
Bescheid vom 01.09.2025
1. Begründung:
Herr Merih KIBROM ist nicht in Saarbrücken polizeilich gemeldet.
2. Benachrichtigung
Das Ordnungsamt der Landeshauptstadt Saarbrücken hat mit Datum 01.09.2025 einen Kostenbescheid erlassen.
Gemäß § 10 Abs. 2 Satz 6 Verwaltungszustellungsgesetz gilt die Verfügung als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Der Bescheid kann beim Ordnungsamt Saarbrücken, Großherzog-Friedrich-Straße 111, 66121 Saarbrücken eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Kevin Schwindling
Stadtinspektor