Montag, 8. September 2025

Beteiligungsbeschluss (Offenlage) Bebauungsplanentwurf Nr. 126.02.04 „Seniorenheim Trifelsstraße“

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 01.07.25 beschlossen, den Bebauungsplanentwurf Nr. 126.02.04 „Seniorenheim Trifelsstraße“ im Stadtteil Malstatt mit Begründung und den zugehörigen Gutachten gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Internet zu veröffentlichen und zusätzlich zu jedermanns Einsicht öffentlich auszulegen.

Verfahren nach § 13a BauGB
Das Bauleitplanverfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt. Von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und der Erstellung eines Umweltberichts wird abgesehen.

Ziele der Planung
Im Juli 2021 wurde die Saarländische Wohn-, Betreuungs- und Pflegequalitätsmindestbauverordnung 
erlassen. Sie hat zum Ziel die Qualitätsstandards für bestehende und neu zu errichtende Einrichtungen mit einer Übergangsfrist von zehn Jahren entsprechend der Verordnung anzuheben.


Die AWO Saarland betreibt seit langer Zeit ein Seniorenheim in der Trifelsstraße in Saarbrücken, Oberes
Malstatt. Dieser Standort (Johanna – Kirchner – Haus) ist der zweit älteste, der von historischer Bedeutung für den Verband ist und nicht aufgegeben werden soll. Durch die neuen Anforderungen ist ein erheblicher
Umbau- und Erweiterungsbedarf bei den am Standort vorhandenen Gebäuden entstanden.
Die Flurstücke auf denen die beiden Haupthäuser des Seniorenheims Johanna-Kirchner-Haus sowie ein 
Dialysezentrum und eine Kita errichtet wurden befinden sich im Geltungsbereich des seit 1966 rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 126.02.00 „Jenneweg – Im Knappenroth“. Die Festsetzungen dieses Bebauungsplanes fanden hier größtenteils keine Anwendung.
Um eine planungsrechtlich geordnete Situation herzustellen, die sowohl den Bestand als auch die notwendige Erweiterung darstellt, hat die AWO Saarland die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens bei der 
Landeshauptstadt Saarbrücken beantragt.

Beteiligung
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Veröffentlichung im Internet / Offenlage) erfolgt in der Zeit vom 08.09.2025 bis einschließlich 10.10.2025. 

Zu nachfolgend genannten Schutzgütern und Umweltbelangen sind umweltbezogene Informationen verfüg-bar insbesondere im Begründungsentwurf, in Fachgutachten, Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange:

  • Mensch und seine Gesundheit, insbesondere zu Auswirkungen von Lärm.
  • Tiere, insbesondere zu Vorkommen und Betroffenheit streng und besonders geschützter Arten im Plangebiet sowie zu vorgesehenen Artenschutzmaßnahmen (insb. Vögel, Fledermäuse, Reptilien), hierzu liegt ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (mit spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung - saP) vor.
  • Pflanzen und Biotope, insbesondere Bestandserfassung und naturschutzfachliche Bewertung der vor-handenen Biotopstrukturen, Informationen zu Vorbelastungen aufgrund der überwiegend anthropogen überprägten Flächen sowie zu erhaltenswerten Einzelbäumen und randlichen Gehölzstrukturen; 
  • Aussagen zu den Auswirkungen der Planung einschließlich Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich von Beeinträchtigungen.
  • Geologie und Boden, insbesondere Informationen zu den im Plangebiet bestehenden Bodenverhältnissen, Aussagen zu Bodenverunreinigungen und Altlastensituation, Verlust von Bodenfunktionen durch Versiege-lung und Überbauung sowie Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich von Beein-trächtigungen.
  • Wasser, insbesondere Informationen zu Hydrogeologie und Grundwasser.
  • Klima und Lufthygiene, insbesondere zu den klimaökologischen Auswirkungen der Planung  
  • Landschaft / Erholung, insbesondere zu Auswirkungen der Planung auf das Orts- und Landschaftsbild 
  • Aussagen zu Wechselbeziehungen und –wirkungen zwischen den Schutzgütern

Die DIN-Normen und technischen Regelwerke, auf die in den Festsetzungen und der Begründung des Bebau-ungsplanes verwiesen wird, können beim Stadtplanungsamt im Rahmen der Offenlage eingesehen werden.

Die Unterlagen zur Planung können im Internet unter folgendem Link eingesehen werden: 
www.saarbruecken.de/leben_in_saarbruecken/planen_bauen_wohnen/bebauungsplaene 


Die Bebauungsplanunterlagen sind während des oben genannten Zeitraums zusätzlich im Stadtplanungsamt, Diskonto-Hochhaus, Bahnhofstraße 31, 9. Etage vor Zimmer 923, während den unten angegebenen 
Öffnungszeiten, zur Einsicht öffentlich ausgelegt.
Die Unterlagen und der Inhalt der Bekanntmachung sind weiter über das zentrale Internetportal des Landes (www.uvp-verbund.de/portal/) elektronisch abrufbar.

Die DIN-Normen und technischen Regelwerke, auf die in den Festsetzungen und der Begründung des 
Bebauungsplanes verwiesen wird, können beim Stadtplanungsamt im Rahmen der Beteiligung eingesehen 
werden.

Während der o.g. Auslegungsfrist können Stellungnahmen im Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt 
Saarbrücken, Bahnhofstraße 31, 66111 Saarbrücken, Zimmer 825 persönlich abgegeben werden oder an die 
untenstehende Adresse per Post oder E-Mail gesendet werden. 
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Postanschrift:       Landeshauptstadt Saarbrücken, Stadtplanungsamt, 66104 Saarbrücken
Öffnungszeiten:    Mo.-Mi.9.00-12.00 Uhr und 13.30-15.30 Uhr, Do.8.00-18.00 Uhr, Fr.9.00-12.00 Uhr
Telefon                 0681-905-4078
E-Mail:                 bauleitplanung@saarbruecken.de

 

Saarbrücken, den 06.09.2025
Uwe Conradt, Oberbürgermeister

Übersichtsplan ohne Maßstab Geltungsbereich BBP 126.02.04

Übersichtsplan ohne Maßstab Geltungsbereich BBP 126.02.04

Übersichtsplan ohne Maßstab Geltungsbereich BBP 126.02.04