Dienstag, 26. August 2025

Öffentliche Zustellung gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz

Für Herrn Antonio Gianforcaro, zuletzt wohnhaft Fichtestraße 5, 66111 Saarbrücken

Aktenzeichen: 32.2 RE


Waffenverbot für Einzelfall, Bescheid vom 22.07.2025


1. Begründung:       
Herr Gianforcaro ist amtlich unter der Anschrift Fichtestraße 5, 66111 Saarbrücken gemeldet. Jedoch ist er unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln. Sein Name ist weder auf einer Klingel noch auf einem Briefkaste vorzufinden. Daher konnte die Verfügung weder postalisch noch persönlich durch den kommunalen Ordnungsdienst zugestellt werden. 

2. Benachrichtigung
Das Ordnungsamt der Landeshauptstadt Saarbrücken hat mit Datum 22.07.2025 eine Verfügung, Waffenverbot für den Einzelfall erlassen. Der Bescheid wird gemäß § 1 des Saarländischen Verwaltungszustellungsgesetzes in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz des Bundes öffentlich zugestellt.


Gemäß § 10 Abs. 2 Satz 6 Verwaltungszustellungsgesetz gilt die Verfügung als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. 


Die Verfügung, Waffenverbot für den Einzelfall kann in Zimmer 313 des Verwaltungsgebäudes „Ordnungsamt“ (Großherzog-Friedrich-Straße 111), 66121 Saarbrücken, von dazu berechtigten Personen eingesehen bzw. in Empfang genommen werden. 

 

Im Auftrag

Schwarz
Verwaltungsrat