Donnerstag, 21. August 2025

Bekanntmachung über die beabsichtigte Teileinziehung einer öffentlichen Verkehrsfläche Flur 1, Flurstück 156/5 in der Gemarkung Bübingen

Die Landeshauptstadt Saarbrücken als Trägerin der Straßenbaulast beabsichtigt die in dem beigefügten Lageplan schwarz umrahmte Teilfläche der öffentlichen Verkehrsfläche, Teilfläche der Straßenverkehrsfläche „Bahnhofstraße“ in Bübingen, dem motorisierten fließenden und ruhenden Verkehr zu entziehen und als Fußgängerbereich auszuweisen.

Die Absicht der Teileinziehung wird hiermit gemäß § 8 Abs.2 des Saarländischen Straßengesetzes ortsüblich bekanntgemacht, um Gelegenheit zu Einwendungen zu geben.

Eine genaue Planunterlage kann während der Dienststunden beim Stadtplanungsamt, Bahnhofstraße 31 (Diskontohochhaus), 9. Etage eingesehen werden.

Einwendungen sind innerhalb von 3 Monaten vom Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung an gerechnet schriftlich beim Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Saarbrücken, 66104 Saarbrücken oder zu Niederschrift beim Amt für Straßenbau und Verkehrsinfrastruktur, Bahnhofstraße 31 (Diskontohochhaus), 7. Etage, Zimmer 724 während der Dienststunden vorzubringen.

 

Saarbrücken, der 21.08.2025

 

Der Oberbürgermeister

Lageplan Flurstück Bübingen - LHS

Lageplan Flurstück Bübingen - LHS

Lageplan Flurstück Bübingen - LHS