Bekanntmachung eines Grenztermins in der Stadt Saarbrücken
Anlässlich einer in der Gemarkung Malstatt-Burbach, Flur 07 beantragten Liegenschaftsvermessung findet für die Flurstücke Nr. 44/11 (Breitenbacherstraße 22), 50/2 (Im Rotfeld 20) und 50/4 (Im Rotfeld 22) ein Grenztermin statt.
Hierbei werden die bestehenden Grenzen auf ihre Übereinstimmung mit dem Katasternachweis untersucht und - wenn beantragt - neue Grenzen festgelegt. Anschließend erfolgt die örtliche Kennzeichnung und Sicherung der Grenzen mit festen und dauerhaften Grenzzeichen (Abmarkung).
Im Grenztermin erfolgt die Anhörung der Eigentümerinnen, Eigentümer und Erbbauberechtigten der Flurstücke (Beteiligte) über die Bestimmung und Abmarkung der Flurstücksgrenzen.
Der Grenztermin findet statt am: 10.09.2025 um 15:30 Uhr
Treffpunkt: vor Wohnhaus - Wiesenstraße 10A, Malstatt-Burbach
Wenn Beteiligte nicht im Grenztermin anwesend sind, werden die Flurstücksgrenzen auch ohne ihre Anwesenheit bestimmt und abgemarkt. Die Bekanntgabe der Bestimmung und Abmarkung von Flurstücksgrenzen wird dann schriftlich oder durch eine öffentliche Bekanntmachung erfolgen.
Entstehende Kosten für die Teilnahme am Grenztermin können nicht erstattet werden.
Heusweiler, den 19.08.2025
Dipl.-Ing. Thomas Rickmann,
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur