Samstag, 26. Juli 2025

Erneuter Beteiligungsbeschluss (2. Offenlage) Bebauungsplanentwurf „Zwischen Gärtnerstraße, Sauerwiesweg und Deutschherrnstraße“

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 01.07.2025 beschlossen, den geänderten und ergänzten Entwurf des Bebauungsplans Nr. 113.02.50 „Zwischen Gärtnerstraße, Sauerwiesweg und Deutschherrnstraße“ im Stadtteil Alt-Saarbrücken mit Begründung gemäß § 4a Abs. 3 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) erneut im Internet zu veröffentlichen und zusätzlich zu jedermanns Einsicht öffentlich auszulegen. Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB sind Stellungnahmen auf die geänderten bzw. ergänzten Inhalte des Bebauungsplanentwurfes beschränkt.

Verfahren nach § 13a BauGB
Das Bauleitplanverfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt. Von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und der Erstellung eines Umweltberichts wird abgesehen.

Ziele der Planung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll der derzeit noch rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 113.02.22 vom 01.12.1965 in einem Teilbereich überplant werden. Dessen Festsetzungen entsprechen in weiten Teilen nicht mehr den heutigen städtebaulichen Zielvorstellungen. Ziel der Bebauungsplanänderung ist es, die planungsrechtlichen Grundlagen für ein gemischt genutztes Quartier unter Beibehaltung der derzeit vorhandenen Nutzungen zu schaffen. Durch die Festsetzung eines urbanen Gebietes wird die Zulässigkeit von Wohnnutzung ermöglicht und die Bebauungsstruktur unter dem Erhalt wertgebender Bäume weiterentwickelt.

Planänderungen
Änderungen am Entwurf des Bebauungsplans wurden in folgenden Bereichen vorgenommen:
•    Änderung der Schallschutzfestsetzungen
•    Änderung der Festsetzungen bzgl. Starkregenvorsorge
•    Änderung der Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung
•    Änderung der Festsetzungen zum Artenschutz
•    Ergänzung von Festsetzungen zum Schutz der zum Erhalt festgesetzten Bäume
•    Anpassungen der Festsetzungen zur Grundstücksbegrünung
•    Änderung der Festsetzungen zu Stellplatzflächen
•    Ergänzung der Festsetzung eines Bereichs ohne Ein- und Ausfahrt
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen gemäß § 4a Abs. 3 BauGB nur zu den geänderten bzw. ergänzten Inhalte des Bebauungsplanentwurfes und ihren möglichen Auswirkungen abgegeben werden können. 
Die Änderungen sind im veröffentlichten Bebauungsplanentwurf farblich kenntlich gemacht.

Beteiligung
Die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB (erneute    Veröffentlichung im Internet / Offenlage) erfolgt in der Zeit vom 28.07.2025 bis einschließlich 29.08.2025. Die Unterlagen zur Planung können im Internet unter folgendem Link eingesehen werden: 
www.saarbruecken.de/leben_in_saarbruecken/planen_bauen_wohnen/bebauungsplaene 

Die Bebauungsplanunterlagen sind während des oben genannten Zeitraums zusätzlich im Stadtplanungsamt, Diskonto-Hochhaus, Bahnhofstraße 31, 9. Etage vor Zimmer 928, während den unten angegebenen Öffnungszeiten, zur Einsicht öffentlich ausgelegt. Die Unterlagen und der Inhalt der Bekanntmachung sind außerdem über das zentrale Internetportal des Landes (www.uvp-verbund.de/portal/) elektronisch abrufbar.

Die DIN-Normen und technischen Regelwerke, auf die in den Festsetzungen und der Begründung des Bebauungsplanes verwiesen wird, können beim Stadtplanungsamt im Rahmen der Beteiligung eingesehen werden.

Während der o.g. Auslegungsfrist können Stellungnahmen im Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt Saarbrücken, Bahnhofstraße 31, 66111 Saarbrücken, Zimmer 826 persönlich abgegeben werden oder an die  untenstehende Adresse per Post oder E-Mail gesendet werden. 
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.


Postanschrift:        Landeshauptstadt Saarbrücken, Stadtplanungsamt, 66104 Saarbrücken
Öffnungszeiten:     Mo.-Mi.9.00-12.00 Uhr und 13.30-15.30 Uhr, Do.8.00-18.00 Uhr, Fr.9.00-12.00 Uhr
                              Telefon    0681-905-4078
E-Mail:                   bauleitplanung@saarbruecken.de

 

Saarbrücken, den 26.07.2025
Uwe Conradt, Oberbürgermeister