I. Haushaltssatzung der Landeshauptstadt Saarbrücken für das Haushaltsjahr 2025
Aufgrund des § 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes -KSVG- in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt Seite 682), zuletzt geändert sowie § 49a neu gefasst durch Artikel 2 des Gesetzes vom 9. Oktober 2024 (Amtsbl. I S. 1024, 1026) hat der Stadtrat am 10.12.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird festgesetzt
- im Ergebnishaushalt mit
dem Gesamtbetrag der Erträge auf 597.265.362 EUR
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 652.411.863 EUR
im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf 55.146.501 EUR
- im Finanzhaushalt mit
den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 24.338.710 EUR
den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 50.170.027 EUR
dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf -25.831.317 EUR
den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 65.576.094 EUR
den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 13.595.100 EUR
dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit 51.980.994 EUR
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
wird auf festgesetzt auf 25.831.317 EUR.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
wird festgesetzt auf 32.422.376 EUR.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
wird festgesetzt auf 500.000.000 EUR.
§ 5
Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des
Ergebnishaushalts wird festgesetzt auf 55.146.501 EUR
und
die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des
Ergebnishaushalts wird festgesetzt auf 0 EUR.
§ 6
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 275 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 611 v.H.
Grundsteuerkleinbeträge werden entsprechend § 28 Abs. 2 Grundsteuergesetz wie folgt fällig:
- 15. August mit dem Jahresbetrag, wenn dieser 15 EUR
- 15. Februar und 15. August je zur Hälfte des Jahresbetrages, wenn dieser 30 EUR
nicht übersteigt.
2. Gewerbesteuer 490 v.H.
§ 7
Es gilt der vom Stadtrat am 03.12.2024 beschlossene Stellenplan.
§ 8
Bei der Ausführung des Ergebnis- und des Finanzhaushaltes findet die Deckungsfähigkeit gem. § 18 Kommunalhaushaltsverordnung (KommHVO) in der Fassung vom 10.10.2006 (Amtsblatt Seite 1842), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 14. November 2023 (Amtsblatt I S. 1097).
Weitergehende Ausführungen sind in der Anlage beschrieben.
§ 9
Sind Erträge oder Einzahlungen auf Grund rechtlicher Verpflichtungen oder, wenn ein sachlicher Zusammenhang dies erfordert und durch die Zweckbindung die Bewirtschaftung der Mittel erleichtert wird, zweckgebunden, bleiben die entsprechenden Ermächtigungen zur Leistung von Aufwendungen bis zur Erfüllung des Zwecks und die Ermächtigung zur Leistung von Auszahlungen bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar. Die jeweilige Einzelentscheidung obliegt der Finanzdezernentin/dem Finanzdezernenten.
§ 10
In Anwendung des § 19 Absatz 2 KommHVO werden durch Mittelbindungen rechtverbindlich festgelegte Ermächtigungen für Aufwendungen eines Budgets generell für übertragbar erklärt.
Saarbrücken, den 10.12.2024
DER OBERBÜRGERMEISTER
Uwe Conradt
Oberbürgermeister
II.
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde hat folgenden Wortlaut:
Genehmigung
Im Rahmen der Haushaltssatzung 2025 der Landeshauptstadt Saarbrücken genehmige ich gemäß § 91 Abs. 4 und § 92 Abs. 2 KSVG
- den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von 32.422.376 € und
- den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen von 25.831.317 €
St. Ingbert, den 24.06.2025
Landesverwaltungsamt
Kommunalaufsicht
gez.
Arnold Sonntag
III.
Der Haushaltsplan 2025 liegt gemäß § 86 Abs. 4 KSVG ab dem Tage dieser Veröffentlichung im Rathaus St. Johann, Rathausplatz 1, Zimmer 324, an sieben Tagen (montags bis donnerstags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr und freitags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr) öffentlich aus.
Saarbrücken, den 25.06.2025
DER OBERBÜRGERMEISTER
Uwe Conradt
Oberbürgermeister