Dienstag, 24. Juni 2025

ÖFFENTLICHE ZUSTELLUNG GEMÄß § 10 VWZG

für Herr Dittmar Conen, zuletzt wohnhaft 71, rue de Nancy, 57200 Rémelfing/Saareguemines, Frankreich

Widerspruchsbescheid vom 11.04.2024 und

Kostenfestsetzungsbescheid vom 31.07.2024

1. Begründung:

Die Zustellung der Bescheide an Herrn Conen ist nicht möglich. Die Zustellung an die zuletzt bekannte Adresse in Frankreich blieb erfolglos. Eine neue Adresse liegt nicht vor.

2. Benachrichtigung

Der Stadtrechtsausschuss der Landeshauptstadt Saarbrücken hat mit Datum 11.04.2024 einen Widerspruchsbescheid und mit Datum 31.07.2024 einen Kostenfest-setzungsbescheid für das o.g. Aktenzeichen erlassen. Die Bescheide werden gemäß § 1 des Saarländischen Verwaltungszustellungsgesetzes in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz des Bundes öffentlich zugestellt. Gemäß § 10 Abs. 2 Satz 6 Verwaltungszustellungsgesetz gelten der Widerspruchsbescheid und der Kostenfestsetzungsbescheid als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Widerspruchsbescheid und der Kostenfestsetzungsbescheid zu dem Aktenzeichen 144/21 können in Zimmer 513 des Verwaltungsgebäudes Haus Berlin (Kohlwaagstraße 4), 66111 Saarbrücken, von dazu berechtigten Personen eingesehen bzw. in Empfang genommen werden.

gez.

Booten Coetsiers

Verwaltungsrätin