Öffentliche Zustellung gemäß § 10 VwZG
für Herr Dennis Schmidt, zuletzt wohnhaft 30 rue St. Jean, 57515 Alsting, Frankreich
Kassenzeichen 411001239912
Grundsteuerbescheid für das Jahr 2025 vom 10.01.2025
1. Begründung:
Die Zustellung des Grundsteuerbescheides an Herrn Schmidt ist nicht möglich. Die Zustellung an die zuletzt bekannte Adresse in Frankreich blieb erfolglos. Eine neue Adresse liegt nicht vor.
2. Benachrichtigung
Das Stadtsteueramt der Landeshauptstadt Saarbrücken hat mit Datum 10.01.2025 einen Grundsteuerbescheid für das o.g. Kassenzeichen für den Erhebungszeitraum 2025 erlassen. Der Bescheid wird gemäß § 1 des Saarländischen Verwaltungszustellungsgesetzes in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz des Bundes öffentlich zugestellt.
Gemäß § 10 Abs. 2 Satz 6 Verwaltungszustellungsgesetz gilt der Grundsteuerbescheid als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Der Grundsteuerbescheid zu dem Kassenzeichen 411001239912 kann in Zimmer 608 des Verwaltungsgebäudes Haus Berlin (Kohlwaagstraße 4), 66111 Saarbrücken, von dazu berechtigten Personen eingesehen bzw. in Empfang genommen werden.
Wolff
Stadtoberamtsrat