Beteiligungsbeschluss (Offenlage) Bebauungsplanentwurf Nr. 321.07.00 "Mozartschule“
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 01.04.2025 beschlossen, den Bebauungsplanentwurf Nr. 321.07.00 "Mozartschule" im Stadtteil Jägersfreude mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Internet zu veröffentlichen und zusätzlich zu jedermanns Einsicht öffentlich auszulegen.
Mozartschule - LHS
Mozartschule - LHS
Mozartschule - LHS
Verfahren nach § 13a BauGB
Das Bauleitplanverfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt. Von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und der Erstellung eines Umweltberichts wird abgesehen.
Ziele der Planung
Wegen der immer weiter steigenden Schülerzahlen verfügt die Förderschule Winterbachsroth im Stadtteil Dudweiler über kein ausreichendes Raumangebot mehr. Als Schulträger ist der Regionalverband Saarbrücken seit Frühjahr 2021 mit Planungen für die Reorganisation und Erweiterung des Schulstandortes beschäftigt.
Dabei hat sich das Schulgelände der ehemaligen Mozartschule im Stadtteil Jägersfreude als zukunftsfähiger Standort herauskristallisiert. Neben der bereits vorhandenen Infrastruktur bietet das Schulgelände ausreichend Platz, um einen zusätzlichen Erweiterungsbau zu realisieren.
Das bestehende Schulgebäude der Mozartschule soll um einen 3-geschossigen Anbau ergänzt werden. Neben dem Bedarf an zusätzlichen Klassen- und Funktionsräumen können dadurch Räumlichkeiten für die freiwillige Ganztagsschule / Nachmittagsbetreuung geschaffen werden. Um die Barrierefreiheit herzustellen, soll ein außenliegender Aufzug in Verbindung mit einem Foyer zwischen Alt- und Neubau errichtet werden. Im Außenbereich ist ein Pausenhof mit Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten sowie ein überdachter Haltepunkt für Schulbusse vorgesehen. Die Umbauarbeiten des Gebäudes können parallel zum Unterrichtsbetrieb der Schule Winterbachsroth durchgeführt werden. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung der Erweiterung der ehemaligen Mozartschule geschaffen werden.
Beteiligung
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Veröffentlichung im Internet / Offenlage) erfolgt in der Zeit vom 02.06.2025 bis einschließlich 04.07.2025. Die Unterlagen zur Planung können im Internet unter folgendem Link eingesehen werden:
www.saarbruecken.de/leben_in_saarbruecken/planen_bauen_wohnen/bebauungsplaene
Die Bebauungsplanunterlagen sind während des oben genannten Zeitraums zusätzlich im Stadtplanungsamt, Diskonto-Hochhaus, Bahnhofstraße 31, 9. Etage vor Zimmer 928, während den unten angegebenen Öffnungszeiten, zur Einsicht öffentlich ausgelegt.
Die Unterlagen und der Inhalt der Bekanntmachung sind weiter über das zentrale Internetportal des Landes (www.uvp-verbund.de/portal/) elektronisch abrufbar.
Die DIN-Normen und technischen Regelwerke, auf die in den Festsetzungen und der Begründung des Bebauungsplanes verwiesen wird, können beim Stadtplanungsamt im Rahmen der Beteiligung eingesehen werden.
Während der o.g. Auslegungsfrist können Stellungnahmen im Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt Saarbrücken, Bahnhofstraße 31, 66111 Saarbrücken, Zimmer 827 persönlich abgegeben werden oder an die unten stehende Adresse per Post oder E-Mail gesendet werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Postanschrift: Landeshauptstadt Saarbrücken, Stadtplanungsamt, 66104 Saarbrücken
Öffnungszeiten: Mo.-Mi.9.00-12.00 Uhr und 13.30-15.30 Uhr, Do.8.00-18.00 Uhr, Fr.9.00-12.00 Uhr
Telefon: 0681-905-4078
E-Mail: bauleitplanung@saarbruecken.de
Saarbrücken, den 31.05.2025
Uwe Conradt, Oberbürgermeister