Öffentliche Zustellung gemäß § 10 VwZG
für Frau Jill Raphaela Saflı-Laue, zuletzt wohnhaft Saarbrücker Straße 53, 66130 Saarbrücken.
Kassenzeichen 412000197681
Hundesteuerbescheid für das Jahr 2025 vom 31.03.2025
1. Begründung:
Frau Saflı-Laue ist zwar melderechtlich unter der o.a. Anschrift gemeldet, aber eine Zustellung des Hundesteuerbescheides ist nicht möglich.
2. Benachrichtigung
Das Stadtsteueramt der Landeshauptstadt Saarbrücken hat mit Datum 31.03.2025 einen Hundesteuerbescheid für das o.g. Kassenzeichen für den Erhebungszeitraum 2025 erlassen. Die Bescheide werden gemäß § 1 des Saarländischen Verwaltungszustellungsgesetzes in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz des Bundes öffentlich zugestellt.
Gemäß § 10 Abs. 2 Satz 6 Verwaltungszustellungsgesetz gilt der Grundsteuerbescheid als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Der Hundesteuerbescheid zu dem Kassenzeichen 412000197681 kann in Zimmer 608 des Verwaltungsgebäudes Haus Berlin (Kohlwaagstraße 4), 66111 Saarbrücken, von dazu berechtigten Personen eingesehen bzw. in Empfang genommen werden.
Wolff
Stadtoberamtsrat