ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG gemäß §10 VWZG
Für: Sejla Kulovic zuletzt wohnhaft: Saarbrücker Straße 95, 66333 Völklingen Aktenzeichen: 32.2 Sc
Gewerbeuntersagungsbescheid vom 31.10.2024
1. Begründung:
Eine Zustellung an Frau Kulovic war sowohl an die letzte bekannte Wohnadresse als auch an die Adresse des Gewerbes nicht möglich. Auch die weiteren im Verfahren beteiligten Stellen konnten uns keine weitere zustellfähige Adresse nennen.
2. Benachrichtigung
Das Ordnungsamt der Landeshauptstadt Saarbrücken hat mit Datum 31.10.2024 eine Verfügung zur Gewerbeuntersagung nach §35 GewO erlassen. Der Bescheid wird gemäß § 1 des Saarländischen Verwaltungszustellungsgesetzes in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz des Bundes öffentlich zugestellt.
Gemäß § 10 Abs. 2 Satz 6 Verwaltungszustellungsgesetz gilt die Verfügung als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Die Verfügung zur Gewerbeuntersagung nach §35 GewO kann in Zimmer 327 des Verwaltungsgebäudes „Ordnungsamt“ (Großherzog-Friedrich-Straße 111), 66121 Saarbrücken, von dazu berechtigten Personen eingesehen bzw. in Empfang genommen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Christian Schwarz
Verwaltungsrat
Amtsleiter