Allgemeinverfügung an alle Betreiber/-innen von Gaststätten und sonstigen Gastronomiebetrieben auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Saarbrücken
Die Landeshauptstadt Saarbrücken erlässt aufgrund von § 4 Absatz 12 der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (VO-CP) in der Fassung vom 29. Mai 2020 in Verbindung mit § 2 Absatz 5 Satz 2 der Verordnung zum Schutz vor Geräuschimmissionen durch Außengastronomie in Verbindung mit § 35 Satz 2 des Saarländischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (SVwVfG) nachfolgende Allgemeinverfügung,
- Das Ende der Betriebszeit wird für Gaststätten nach dem saarländischen Gaststättengesetz und für sonstige Gastronomiebetriebe (incl. Außengastronomie) für den 9. Juni 2020 auf 24 Uhr ausgedehnt.
- Im Übrigen bleiben die Vorschriften der VO-CP unberührt.
- Der Betreiber/Die Betreiberin hat dafür Sorge zu tragen, dass die Gäste die Gaststätte oder den sonstigen Gastronomiebetrieb bis 24 Uhr unter Vermeidung von Warteschlangen und unter Einhaltung des Mindestabstandes verlassen.
- Auf die Möglichkeit des jederzeitigen Widerrufs nach§ 2 Absatz 6 der Verordnung zum Schutz vor Geräuschimmissionen durch Außengastronomie wird hingewiesen.
- Diese Allgemeinverfügung tritt mit Ablauf des Tages der Bekanntmachung in Kraft. Die Allgemeinverfügung kann mit Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung bei der Landeshauptstadt Saarbrücken , Ordnungsamt, Abteilung Polizei, Gewerbe und Haushalt, Zimmer 317, Großherzog-Friedrich-Straße 111, 66121 Saarbrücken, zu den üblichen Sprechzeiten eingesehen werden.
- Auf die Bußgeldvorschrift des § 9 der VO-CP und § 2 Absatz 7 der Verordnung zum Schutz vor Geräuschimmissionen durch Außengastronomie wird hingewiesen.
- Gemäß § 80 Absatz 2 Verwaltungsgerichtsordnung wird die sofortige Vollziehung dieser Verfügung angeordnet.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Moriats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Landeshauptstadt Saarbrücken, Rathausplatz 1, 66111 Saarbrücken erhoben werden. Sie haben das Recht, gemäß§ 80 Absatz 5 Verwaltungsgerichtsordnung beim Verwaltungsgericht des Saarlandes, Kaiser-Wilhelm-Str. 15, 66740 Saarlouis, die Wiede herstellungder aufschiebenden Wirkung zu beantragen.
gez.
Signatur Uwe Conradt -
Signatur Uwe Conradt -
Signatur Uwe Conradt -
Uwe Conradt
Oberbürgermeister