Wahlhelferinnen und Wahlhelfer

Informationen für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Neuwahl der Regionalversammlung am Sonntag, 30. August 2026.

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer

Symboldbild Wahlen in Saarbrücken - LHS

Symboldbild Wahlen in Saarbrücken - LHS

Symboldbild Wahlen in Saarbrücken - LHS

Für die Neuwahl der Regionalversammlung am Sonntag, 30. August 2026, ruft die Landeshauptstadt Saarbrücken auf, sich als ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die 123 Urnen- und 70 Briefwahllokale in Saarbrücken zu melden. 

Bei der Neuwahl der Regionalversammlung dürfen gemäß Kommunalwahlgesetz des Saarlandes alle Personen als Wahlhelferin und Wahlhelfer eingesetzt werden, die mindestens 18 Jahre alt sind und die deutsche oder eine andere EU-Staatsbürgerschaft haben. Ein Hauptwohnsitz im Regionalverband Saarbrücken ist nicht notwendig.

Wahlhelfende erhalten je nach Aufgabe ein Erfrischungsgeld von 25 Euro (Beisitzerinnen und Beisitzer) beziehungsweise 35 Euro (Wahlvorsteherin und Wahlvorsteher oder stellvertretende Wahlvorsteherin und stellvertretender Wahlvorsteher).

Weitere Informationen zu Wahlhelferinnen und Wahlhelfern

  • WER KANN WAHLHELFERIN ODER WAHLHELFER WERDEN?

    Bei der Neuwahl der Regionalversammlung dürfen gemäß Kommunalwahlgesetz des Saarlandes alle Personen als Wahlhelferin und Wahlhelfer eingesetzt werden, die mindestens 18 Jahre alt sind und die deutsche oder eine andere EU-Staatsbürgerschaft haben.

  • WELCHE AUFGABEN HABEN WAHLHELFERINNEN UND WAHLHELFER?

    Als Wahlhelferin oder Wahlhelfer werden Sie in einem unserer Urnen- oder Briefwahllokale stundenweise eingesetzt. Einsatzwünsche können im Zuge der Anmeldungen berücksichtigt werden. Sie gehören vor Ort zu einem Team von 8 bis 10 Wahlhelfenden. Zusammen bilden Sie für den Wahlbezirk den Wahlvorstand, der sich aus den folgenden Personen zusammensetzt:

    • einer Wahlvorsteherin bzw. einem Wahlvorsteher
    • der stellvertretenden Wahlvorsteherin bzw. dem stellvertretenden Wahlvorsteher,
    • weiteren drei bis sieben Beisitzerinnen und Beisitzern.

    Die Urnenwahllokale sind von 8 Uhr bis 18 Uhr geöffnet. Der Einsatz im Wahllokal erfolgt im Schichtdienst, beginnt um 7.15 Uhr und endet mit der Ergebnisfeststellung. Ab 18 Uhr besteht für den gesamten Wahlvorstand Anwesenheitspflicht, da dieser im Anschluss an die Wahlhandlung gemeinsam das Wahlergebnis ermittelt.

    Ihre Aufgaben im Urnenwahllokal:

    • Vorbereitung des Wahllokals vor der Wahl
    • Prüfung der Wahlberechtigung im Wählerverzeichnis
    • Ausgabe der Stimmzettel
    • Eintragung der Stimmabgabevermerke im Wählerverzeichnisse
    • Beaufsichtigung der Wahlkabinen und Wahlurnen
    • Sicherstellung des ordnungsgemäßen Ablaufs der gesamten Wahlhandlung
    • Auszählung der Stimmzettel nach 18 Uhr und Ergebnisfeststellung
  • WELCHE AUFGABEN HABEN WAHLVORSTEHERINNEN UND WAHLVORSTEHER SOWIE IHRE STELLVERTRETUNGEN?

    Die Wahlvorsteherin bzw. Wahlvorsteher und deren Stellvertretungen sind verantwortlich für:

    • Die Einteilung der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer auf die Vormittags- und Nachmittagsschicht
    • Am Wahlsonntag gegen 7 Uhr die Abholung der Wahlunterlagen im Rathaus St. Johann nur Bezirk Mitte und West, sonst in den jeweiligen Rathäusern in Dudweiler oder Halberg und abends die Rückgabe der Unterlagen nach Feststellung des Wahlergebnisses
    • Die Einrichtung des Wahllokals am Wahlsonntag (unter anderem Beschilderung, Aufstellen der Tische und Wahlkabinen und Wahlurnen)
    • Die Kontrolle der ordnungsgemäßen Durchführung der Wahlhandlungen während der Öffnungszeiten
    • Nach Schließung des Wahllokals leiten sie die Auszählung der Stimmen mit der anschließenden Feststellung des Wahlergebnisses für das Wahllokal
    • Das Ergebnis wird in einer Wahlniederschrift dokumentiert und anschließend an die Gemeinde übermittelt
    • Teilnahme an einer Schulung, in der Sie auf die besonderen Aufgaben und Anforderungen vorbereitet und unterwiesen werden

WEITERE INFORMATIONEN UND KONTAKT

Marina Bauer

Hauptamt
Telefon: +49 681 905-3258
E-Mail: marina.bauer@saarbruecken.de

Sabine Girten

Hauptamt
Telefon: +49 681 905-3487
E-Mail: sabine.girten@saarbruecken.de

Lutz Haertel

Hauptamt
Telefon: +49 681 905-3254
E-Mail: lutz.haertel@saarbruecken.de