Erhaltungssatzungen

Satzungen zur Erhaltung historischer Saarbrücker Straßenbilder, wie zum Beispiel in Alt-Saarbrücken und St. Arnual.

Die Erhaltungssatzung bezieht sich auf das Viertel zwischen der Straße "An der Christ-König-Kirche" und der Gneisenaustraße. Die Bebauung stammt überwiegend aus der Zeit von 1875 bis 1927 und zeigt heute noch eine für Saarbrücken besondere Qualität: Die Straßenbilder sind noch fast im ursprünglichen Bestand erhalten, Nachkriegsaufbauten sehr selten, die gründerzeitliche Bausubstanz noch weitgehend original.

Auffallend sind die handwerklich guten Steinmetz- und Schlosserarbeiten, sowie die teils prunkvollen Eingangssituationen und die einigen noch erhaltenen Vorgärten.

Neben den reich gegliederten Baukörpern mit historistischem Dekor besticht insbesondere der Fassadenaufbau des Jugendstils mit frei komponierten Einzelelemente. Um diesen besonderen Charakter zu erhalten, hat die Landeshauptstadt Saarbrücken im Jahr 1981 für das Gebiet eine sogenannte Erhaltungssatzung erlassen.

Ziel der Satzung

Sie soll negative bauliche Veränderungen verhindern. Dazu erfasst sie detailliert alle gebäudebezogenen Vorhaben, wie zum Beispiel Fensterformen- und Gliederungen, Dachaufbauten oder Einfriedungen.

Satzung ist keine Veränderungssperre

Die Erhaltungssatzung ist keine Veränderungssperre, sie stellt lediglich einen Genehmigungsvorbehalt dar. Das bedeutet, dass bei Vorhaben im Geltungsbereich der Satzung jedoch in jedem Einzelfall geprüft wird, ob sie den Vorgaben der Erhaltungssatzung entsprechen. Bauliche Veränderungen, Nutzungsänderungen, Neubauten oder die Genehmigung zum Abriss eines Gebäudes sind daher nicht von vornherein unzulässig.

Gemäß § 1 Abs. (2) der Satzung sind somit der Abbruch, der Umbau, die Änderung baulicher Anlagen einschließlich der Umfassungen und Vorgärten genehmigungspflichtig (siehe  Satzung im Downloadbereich).

Erhaltungssatzung unterstützt Denkmalschutz

Einzelne Gebäude im Satzungsbereich sind als Einzeldenkmäler in die Denkmalliste Saarland eingetragen und stehen unter Denkmalschutz. Darüber hinaus sind Teilbereiche als denkmalgeschützte Gesamtanlagen (Ensemble) ausgewiesen. Die Belange des Denkmalschutzes werden durch die Erhaltungssatzung unterstützt, der Denkmalschutz wird durch die Erhaltungssatzung nicht ersetzt.

Leider sind in der Vergangenheit an einzelnen Gebäuden bzw. auf den Grundstücken bauliche Veränderungen durchgeführt worden, die nicht im Einklang mit der Erhaltungssatzung stehen. So wurden z.B. bauliche Details an den Häusern unmaßstäblich verändert oder Vorgartenmauern beseitigt und Vorgärten zum Teil versiegelt, um dort Stellplätze unter zu bringen. Eine solche Entwicklung darf sich nicht weiter vollziehen.

Downloads

Beratung und Information

Hauseigentümer werden gebeten, sich bei Veränderungen an das Stadtplanungsamt wenden. Zudem bittet das Amt, es bei Eigentümerwechseln - auch in der Nachbarschaft - zu informieren. So können die neuen Nachbarn von der Stadt über die Erhaltungssatzung informiert werden.

Weitere Informationen und Kontakt

Stadtplanungsamt

Bahnhofstraße 31
66111 Saarbrücken

Telefon: +49 681 905-4078
Fax: +49 681 905-4155

E-Mail: stadtplanungsamt@saarbruecken.de

Öffnungszeiten

Montag - Mittwoch
9 bis 12 Uhr
und 13.30 bis 15.30 Uhr

Donnerstag
8 bis 18 Uhr

Freitag
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