Zentrale Meldestelle
Leitlinien der Landeshauptstadt Saarbrücken
Korruption und andere rechtswidrige Handlungen können erhebliche materielle und immaterielle Schäden verursachen. Die Landeshauptstadt Saarbrücken lehnt daher jede Form von Korruption und jedes sonstige Fehlverhalten entschieden ab – sowohl durch Beschäftigte als auch gegenüber Beschäftigten.
Um mögliche Missstände frühzeitig zu erkennen und wirksam zu verhindern, wurde eine zentrale Anlaufstelle für Korruptionsprävention und Hinweisgeberschutz eingerichtet. Hier können vertraulich Hinweise auf mögliche Verstöße gemeldet werden. Die Meldestelle prüft alle eingehenden Hinweise vertraulich und veranlasst – falls erforderlich – angemessene Maßnahmen.
Für rechtlich selbstständige Unternehmen des Stadtkonzerns bestehen eigene Meldestellen.
Häufig gestellte Fragen
Für alle Meldungen steht das digitales Hinweisgebersystem der EgoSaar zur Verfügung:
Die Nutzung des Systems hat für Sie folgende Vorteile:
- Die Webanwendung stellt Ihnen übersichtlich alle relevanten Hinweise und Erläuterungen bereit.
- Das System leitet Sie Schritt für Schritt durch die Meldung, sodass Sie nichts vergessen können.
- Ihre Meldung wird sicher übermittelt und kann nicht in falsche Hände geraten.
- Sie können über die Webanwendung direkt und digital mit uns kommunizieren.
Es auch möglich, die Meldestelle persönlich, telefonisch, schriftlich oder per E-Mail zu kontaktieren:
Antikorruptionsbeauftragter
Kohlwaagstraße 1 (Haus Berlin)66111 Saarbrücken
Telefon:
0800 905-1324
E-Mail:
antikorruptionsstelle@saarbruecken.de
Wer kann melden?
- alle Beschäftigten der Landeshauptstadt Saarbrücken
- sonstige natürliche Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Missstände oder Rechtsverstöße erlangt haben (zum Beispiel: Lieferanten, sonstige Dienstleister, ehemalige Beschäftigte).
Was kann man melden?
Alle in § 2 Hinweisgeberschutzgesetz genannten Verstöße, insbesondere:
- Straftaten, zum Beispiel: Korruption, Vorteilsannahme und Bestechlichkeit; Nötigung, Betrug oder Untreue, Sexualdelikte
- Verstöße, die bußgeldbewährt sind, soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten/Vertretungsorgane dient
- sonstige Verstöße im Zusammenhang mit Vorgaben zu Produktsicherheit, Umweltschutz, Datenschutz, EU-Vergaberecht etc.
Wie läuft die Meldung ab?
- Sie schildern Ihren Hinweis so genau wie möglich.
- Sie stellen - falls möglich - Unterlagen zur Verfügung oder benennen Zeugen.
- Sie geben idealerweise für eventuelle Rückfragen eine Kontaktmöglichkeit an.
- Sie erhalten eine Eingangsbestätigung.
- Wir prüfen die Meldung vertraulich und ermitteln bei Bedarf weiter.
- Wir ergreifen angemessene Folgemaßnahmen.
- Wir geben Ihnen innerhalb von drei Monaten eine Rückmeldung über geplante oder bereits ergriffene Folgemaßnahmen.