Grillen entlang der Saar

Ideal bei schönem Wetter: Auch am  Staden oder in den Burbacher Wiesen darf gegrillt oder geschwenkt werden. 

Grillen - AdobeStock@encierro

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Unter Beachtung bestimmter Regelungen dürfen Bürgerinnen und Bürger an veschiedenen Stellen, zum Beispiel am Staden oder in den Burbacher Wiesen, grillen und schwenken.

Gleichzeitig können Menschen, die ein paar ruhige Stunden an der Saar verbringen möchten, ebenfalls auf ihre Kosten kommen – ohne vom Rauch der anderen gestört zu werden. 

Hinweis: Grillverbot bei Brandgefahr

Bei Trockenheit besteht in den Sommermonaten ein erhöhtes Brandrisiko. Bei hohen Gefahrenstufen – ab einem Graslandfeuerindes der Stufe 4 – ist das Grillen deshalb verboten.

Graslandfeuerindex des Deutschen Wetterdienstes

Die Stellen im Überblick

Bezirk Mitte

  • Am Staden: Rasenfläche an der Saar unterhalb der Einmündung Obere Lauerfahrt/Am Staden, 
  • So genannte Vogelinsel
  • Freizeitanlage St. Arnual: Rasenfläche an der Saar
  • Bürgerpark Hafeninsel: Fläche im so genannten Dreieck in Höhe des CineStars 

Bezirk West

  • Burbacher Saaranlagen: Rasenfläche zwischen Saarufer und begleitendem Uferweg

Die ausgewiesenen Grillflächen erfüllen bestimmte Kriterien: Sie befinden sich mindestens 50 Meter vom nächsten Gebäude. Die Grünanlagen sind entsprechend groß, so dass durch das Grillen andere Nutzungen nicht behindert oder unterbunden werden. In nächster Umgebung befinden sich keine wertvollen Gehölze. Die Grillplätze sind gut einzusehen, um einer möglichst großen öffentlichen beziehungsweise sozialen Kontrolle zu unterliegen.

Ausgewiesene Grillflächen
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Folgende Regeln sind dabei zu beachten

  • Brandgefahr

    Wegen Brandgefahr ist der tagesaktuelle Graslandfeuerindex des Deutschen Wetterdienstes (DWD) vor dem Grillen zu prüfen. Ab Gefahrenstufe 4 ist das Grillen verboten.

    Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des DWD.

  • Einweggrills

    Einweggrills und offene Feuer sind verboten! Verwenden Sie nur handelsübliche Gas- und Holzkohlegrills.

    Diese müssen mindestens 50 Zentimeter hoch aufgeständert sein, um Verbrennungen an der Grasnarbe zu vermeiden.

    Der brennende Grill ist stets zu beaufsichtigen. Glimmende Reste sind umgehend zu löschen.

  • Abstände

    Zu Sträuchern und Bäumen ist ein Mindestabstand von 10 Metern einzuhalten.

  • Grillasche

    Die aufgestellten Metallbehälter sind ausschließlich für die Grillasche und Glutreste da. Nehmen Sie bitte Ihre Abfälle wieder mit und entsorgen Sie diese ordnungsgemäß.

  • Sport

    Ballspiele und Frisbee in der Nähe der Grillstellen sind aus Sicherheitsgründen verboten!

  • Musik

    Bitte nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Umgebung und Mitmenschen: Verzichten Sie auf das laute Abspielen von Musik.

  • Grillordnung zum Download
    Grillordnung
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