Grillen entlang der Saar
Hinweis: Grillverbot bei Brandgefahr
Bei zunehmender Trockenheit besteht in den Sommermonaten ein erhöhtes Brandrisiko. Bei hohen Gefahrenstufen - ab einem Index von 4 - ist das Grillen deshalb verboten.
Die Einschätzung des Risikos erfolgt
- für Grünanlagen über den Graslandfeuerindex
- für Grillstellen im Stadtwald über den Waldbrandgefahrenindex
des Deutschen Wetterdienstes. Beide Indizes werden täglich aktualisiert und zeigen die aktuelle Gefahrenlage auf einer Skala von 1 (sehr geringe Gefahr) bis 5 (sehr hohe Gefahr).
Bitte informieren Sie sich vor dem Grillen oder Entzünden von Feuer eigenständig. Das Ordnungsamt kontrolliert die Einhaltung des Grillverbots.
Hinweis
Durch umsichtiges Verhalten Sie mit, Brände zu verhindern – durch umsichtiges Verhalten, keine offenen Feuer bei hoher Gefahrenstufe und achtsamen Umgang mit Zigaretten oder Glasflaschen in Grünanlagen.
Unter Beachtung bestimmter Regelungen dürfen Bürger zum Beispiel am Staden oder in den Burbacher Wiesen grillen und schwenken. Gleichzeitig können Bürger, die ein paar ruhige Stunden an der Saar verbringen möchten, ebenfalls auf ihre Kosten kommen - ohne vom Rauch der anderen gestört zu werden.
Die Stellen im Überblick
Bezirk Mitte
- Am Staden: Rasenfläche an der Saar unterhalb der Einmündung Obere Lauerfahrt/Am Staden,
- So genannte Vogelinsel
- Freizeitanlage St. Arnual: Rasenfläche an der Saar
- Bürgerpark Hafeninsel: Fläche im so genannten Dreieck in Höhe des CineStars
Bezirk West
- Burbacher Saaranlagen: Rasenfläche zwischen Saarufer und begleitendem Uferweg
Folgende Regeln sind dabei zu beachten
- Es dürfen ausschließlich handelsübliche Gas- oder Holzkohlegrills verwendet werden, welche auf Füßen stehen müssen, damit ein ausreichender Abstand zwischen Glut und Grasnarbe besteht
- Sogenannte Einweggrills sind nicht erlaubt, da sie unmittelbar auf dem Boden aufliegen und die Grasnarbe dadurch beschädigen.
- Offene Feuerstellen sind grundsätzlich verboten.
- Zu Gehölzen und Bäumen ist ein Mindestabstand von zehn Metern einzuhalten.
- Die Grillstelle ist immer zu beaufsichtigen und später restlos zu löschen.
- Sämtliche Abfälle, einschließlich der Grillasche, sind zu entsorgen. Dabei ist zu beachten, dass die Grillasche noch Glutreste enthalten kann. Diese sind abzulöschen. Ein entsprechender Metallbehälter muss mitgeführt werden.
Die ausgewiesenen Grillflächen erfüllen bestimmte Kriterien. Sie befinden sich mindestens 50 Meter vom nächsten Gebäude. Die Grünanlagen sind entsprechend groß, so dass durch das Grillen andere Nutzungen nicht behindert oder unterbunden werden. In nächster Umgebung befinden sich keine wertvollen Gehölze. Die Grillplätze sind gut einzusehen, um einer möglichst großen öffentlichen bzw. sozialen Kontrolle zu unterliegen.
Grillordnung
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Brandgefahr
Wegen Brandgefahr ist der tagesaktuelle Graslandfeuerindex des Deutschen Wetterdienstes (DWD) vor dem Grillen zu prüfen. Ab Gefahrenstufe 4 ist das Grillen verboten. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des DWD unter www.dwd.de.
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Einweggrills
Einweggrills und offene Feuer sind verboten! Verwenden Sie nur handelsübliche Gas- und Holzkohlegrills. Diese müssen mindestens 50 Zentimeter hoch aufgeständert sein, um Verbrennungen an der Grasnarbe zu vermeiden. Der brennende Grill ist stets zu beaufsichtigen. Glimmende Reste sind umgehend zu löschen.
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Abstände
Zu Sträuchern und Bäumen ist ein Mindestabstand von 10 Metern einzuhalten.
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Grillasche
Die aufgestellten Metallbehälter sind ausschließlich für die Grillasche und Glutreste da. Nehmen Sie bitte Ihre Abfälle wieder mit und entsorgen Sie diese ordnungsgemäß.
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Sport
Ballspiele und Frisbee in der Nähe der Grillstellen sind aus Sicherheitsgründen verboten!
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Musik
Bitte nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Umgebung und Mitmenschen: Verzichten Sie auf das laute Abspielen von Musik.
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Grillordnung zum Download