Grillstellen
Ralf Blechschmidt
Ralf Blechschmidt
Ralf Blechschmidt
Geselliges Feiern und Grillen ist an insgesamt neun Grillstellen im Saarbrücker Stadtwald sowie an ausgewiesenen Flächen entlang der Saar möglich. Die Grillhütten im Stadtwald eignen sich besonders für gesellige Feiern für zwölf bis 50 Personen. Sie können beim Amt für Stadtgrün und Friedhöfe angemietet werden.
Hinweis: Grillverbot bei Brandgefahr
Bei zunehmender Trockenheit besteht in den Sommermonaten ein erhöhtes Brandrisiko. Bei hohen Gefahrenstufen - ab einem Index von 4 - ist das Grillen deshalb verboten.
Die Einschätzung des Risikos erfolgt
- für Grünanlagen über den Graslandfeuerindex
- für Grillstellen im Stadtwald über den Waldbrandgefahrenindex
des Deutschen Wetterdienstes. Beide Indizes werden täglich aktualisiert und zeigen die aktuelle Gefahrenlage auf einer Skala von 1 (sehr geringe Gefahr) bis 5 (sehr hohe Gefahr).
Bitte informieren Sie sich vor dem Grillen oder Entzünden von Feuer eigenständig. Das Ordnungsamt kontrolliert die Einhaltung des Grillverbots.
Hinweis
Durch umsichtiges Verhalten Sie mit, Brände zu verhindern – durch umsichtiges Verhalten, keine offenen Feuer bei hoher Gefahrenstufe und achtsamen Umgang mit Zigaretten oder Glasflaschen in Grünanlagen.
Grillen entlang der Saar
Ideal bei schönem Wetter: Auch am Staden oder in den Burbacher Wiesen darf gegrillt oder geschwenkt werden.
Grillstellen im Staatswald Sulzbach und Fischbach.
Grillstellen im Staatswald Rastpfuhl.
Foto: Ralf Blechschmidt - LHS
Foto: Ralf Blechschmidt - LHS
Foto: Ralf Blechschmidt - LHS
Bezirk Halberg
Grillstellen im Stadtwald Brebach-Ensheim.
Benutzung der Grillstellen
Die Landeshauptstadt Saarbrücken unterhält acht überdachte und eine nicht überdachte Grillstelle, die größtenteils im Stadtwald liegen. Die Einrichtungen im Stadtwaldbezirk Dudweiler, sowie die Grillstelle am „Burbacher Waldweiher“ liegen im SaarForst Landesbetrieb Regionalbetrieb Süd.
-
Kosten
Die Benutzung der Grillstelle ist für die Bürger kostenlos. Die Landeshauptstadt erhebt lediglich eine Kaution von 100 Euro.
-
Anmeldung
Um Doppelbelegungen vorzubeugen ist die Anmeldung einer Grillveranstaltung - auch im eigenen Interesse - erforderlich.
Denken Sie bitte daran, sich rechtzeitig telefonisch über die freien Grilltermine zu informieren.
-
Schriftlicher Antrag
Nach Terminabsprache stellen Sie per Mail (grillstellen@saarbruecken.de) einen schriftlichen Antrag unter Angabe Ihres Namens, Ihrer Anschrift, Datum der Nutzung, polizeilichem Kennzeichen eines PKWs und die Zahl Ihrer Grillgäste.
Die Anschrift finden Sie unter "Weitere Informationen und Reservierung".
-
Informationen
Bevor Sie sich für eine Grillstelle entscheiden, kann es zweckmäßig sein, sich über die Zuwegung, den baulichen Zustand und die Sauberkeit der Einrichtung zu informieren.
-
Anfahrt
Bitte denken Sie daran, dass Sie nur mit einem PKW die Grillstelle anfahren dürfen - bitte geben Sie diesen Hinweis auch an Ihre Gäste weiter.
Die Grillstellen im Stadtbereich Dudweiler („Im Tierbachtal“ und „In der Gehlwiese“) können mit einem PKW nicht unmittelbar angefahren werden. Parkplätze befinden sich circa 50 Meter entfernt.
Leider sind nicht alle Grillstellen barrierefrei.
-
Bestätigung
Sobald Ihr schriftlicher Antrag zur Reservierung der Grillstelle eingegangen ist, erhalten Sie die Grillbestätigung per Mail mit allen weiteren Informationen.
-
Mängel
Sollten Ihnen an den Grillstellen Mängel wie umgestürzte Bäume, Beschädigungen an den Wegen etc. an den Grillstellen auffallen, bitten wir Sie um eine kurze Information.