Freitag, 5. April 2024

Öffentliche Zustellung gemäß § 10 VwZG

für Frau Inge Hilde Übelmesser, verzogen in die Schweiz, vormals Sulzbachtalstraße 32F, 66125 Saarbrücken

Kassenzeichen 411000747899

Grundsteuerbescheide für das Jahr 2023 vom 03.08.2023 und für das Jahr 2024 vom 08.01.2024

1. Begründung:    

Frau Inge Hilde Übelmesser ist in die Schweiz verzogen. Eine Adresse von Frau Übelmesser in der Schweiz ist nicht zu ermitteln.
Eine Zustellung der Bescheide ist daher nicht möglich.

2. Benachrichtigung

Das Stadtsteueramt der Landeshauptstadt Saarbrücken hat mit Datum 03.08.2023 einen Grundsteuerbescheid für den Erhebungszeitraum 2023 und mit Datum 08.01.2024 einen Grundsteuerbescheid für den Erhebungszeitraum 2024 erlassen. Die Bescheide werden gemäß § 1 des Saarländischen Verwaltungszustellungsgesetzes in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz des Bundes öffentlich zugestellt.
Gemäß § 10 Abs. 2 Satz 6 Verwaltungszustellungsgesetz gelten die Grundsteuerbescheide als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Die Grundsteuerbescheide zu dem Kassenzeichen 411000747899 können in Zimmer 610 des Verwaltungsgebäudes Haus Berlin (Kohlwaagstraße 4), 66111 Saarbrücken, von dazu berechtigten Personen eingesehen bzw. in Empfang genommen werden.    

 

Wolff
Stadtoberamtsrat