Freitag, 1. März 2024

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG gemäß §10 VWZG

für Herrn David Röhnert, zuletzt wohnhaft Füllengartenweg 3, 66115 Saarbrücken

Aktenzeichen: 32.2 KL

Waffenverbot vom 30.08.2023

1. Begründung:     

Herr Röhnert wurde von Amts wegen an der letzten bekannten Anschrift am 01.10.2022 abgemeldet.

2. Benachrichtigung

Das Ordnungsamt der Landeshauptstadt Saarbrücken hat mit Datum 30.08.2023 eine Verfügung, Waffenverbot für den Einzelfall, erlassen. Der Bescheid wird gemäß § 1 des Saarländischen Verwaltungszustellungsgesetzes in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz des Bundes öffentlich zugestellt.

Gemäß § 10 Abs. 2 Satz 6 Verwaltungszustellungsgesetz gilt die Verfügung als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Die Verfügung Waffenverbot für den Einzelfall nach § 41 Abs. 1 Nr. 2 WaffG kann in Zimmer 311 des Verwaltungsgebäudes „Ordnungsamt“ (Großherzog-Friedrich-Straße 111), 66121 Saarbrücken, von dazu berechtigter Person eingesehen bzw. in Empfang genommen werden.

Im Auftrag

Schwarz

Verwaltungsrat                                                                              

Amtsleiter