Freitag, 9. Februar 2024

Jahresabschluss zum 31.12.2022 – öffentliche Bekanntmachung gemäß § 101 Abs. 3 KSVG

In seiner Sitzung vom 06.02.2024 hat der Stadtrat der Landeshauptstadt Saarbrücken folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Der Jahresabschluss zum 31.12.2022 (mit einem Jahresüberschuss von 25.490.036,65 €) wird unter der Auflage festgestellt, dass die im Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes aufgeführten Beanstandungen korrigiert werden, sofern diese nicht bereits durch Zeitablauf oder sonstige Ereignisse ihre Erledigung gefunden haben. Der Jahresüberschuss wird der Ausgleichsrücklage zugeführt.
  2. Dem für die Haushaltsführung des Haushaltsjahres 2022 verantwortlichen Oberbürgermeister, Uwe Conradt, wird Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss mit Rechenschaftsbericht sowie der Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes liegen an sieben Werktagen in der Zeit vom 13.02.2024 bis 21.02.2024 während der Kernarbeitszeit von montags bis donnerstags von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 15:30 Uhr und freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr im Rathaus St. Johann, Rathausplatz 1, 66111 Saarbrücken, Raum 324, zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Saarbrücken, 09.02.2024

Uwe Conradt

Oberbürgermeister