Samstag, 10. Februar 2024

Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung Saarbrücken – St. Johann

Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 131.03.04 "Ecke Dudweiler- und Mühlenstraße"

Ecke Dudweiler- und Mühlenstraße - Landeshauptstadt Saarbrücken

Ecke Dudweiler- und Mühlenstraße - Landeshauptstadt Saarbrücken

Ecke Dudweiler- und Mühlenstraße - Landeshauptstadt Saarbrücken

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 07.02.2023 die Aufstellung des Bebauungsplans 131.03.04 "Ecke Dudweiler- und Mühlenstraße" im Stadtteil St. Johann im beschleunigten Verfahren gem. §13a BauGB, beschlossen.

Gleichzeitig wurde beschlossen eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.

Ziel der Planung

Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung von neuem Wohnraum und hier vorrangig die Errichtung von Studentenwohnungen, durch den Umbau, die Sanierung und die Aufstockung von Gebäuden zwischen der Dudweilerstraße und der Mühlenstraße im Bezirk Saarbrücken-Mitte.

Der in die Jahre gekommene Gebäudekomplex steht teilweise unter Denkmalschutz und ist sanierungsbedürftig. Der Bereich stellt folglich derzeit einen städtebaulichen Missstand dar, bietet aufgrund seiner zentralen und gut angebundenen Lage aber zahlreiche Möglichkeiten der städtebaulichen Entwicklung und Aufwertung in Richtung eines neuen und modernen innerstädtischen Gebäudekomplexes. Hierbei soll das denkmalgeschützte Gebäude der Dudweilerstraße Nr. 58 saniert und mit einem Ersatzneubau im Bereich der Dudweilerstraße 60 und 66 ergänzt werden.

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Bebauungsplanvorentwurf wird vom 12.02.2024 bis 08.03.2024 während der unten angegebenen Öffnungszeiten im Stadtplanungsamt, Bahnhofstraße 31, 9. Etage vor Zimmer 924 zur Einsicht öffentlich ausgelegt.

Die Unterlagen können auch im Internet unter folgendem Link eingesehen werden:

http://www.saarbruecken.de/leben_in_saarbruecken/planen_bauen_wohnen/bebauungsplaene

Die Unterlagen und der Inhalt der Bekanntmachung sind weiter über das zentrale Internetportal des Landes (www.uvp-verbund.de/portal/) elektronisch abrufbar.

Zusammen mit dem Entwurf des Bebauungsplans werden die erarbeiteten Gutachten ausgelegt.

Schriftliche Äußerungen und Rückfragen zu den Planungen können zudem gerichtet werden an die Landeshauptstadt Saarbrücken, Stadtplanungsamt, 66104 Saarbrücken, Tel. (0681) 905- 4004 oder stadtplanungsamt@saarbruecken.de.

Stellungnahmen können auch am vorgenannten Auslegungsort zu Protokoll gegeben werden.

Stadtplanungsamt Öffnungszeiten:

Mo.-Mi.9.00-12.00 Uhr und 13.30-15.30 Uhr, Do.8.00-18.00 Uhr, Fr.9.00-12.00 Uhr           

Postanschrift: Landeshauptstadt Saarbrücken, Stadtplanungsamt 66104 Saarbrücken

Telefon: 0681-905-4137 oder 905-4004

e-mail: stadtplanungsamt@saarbruecken.de

Saarbrücken, den 10.02.2024

Uwe Conradt, Oberbürgermeister