Stadtbezirk Halberg

Der Stadtbezirk Halberg umfasst die Stadtteile Bischmisheim, Brebach-Fechingen, Bübingen, Ensheim, Eschringen, Güdingen und Schafbrücke.

Der Stadtbezirk Halberg ist innerhalb der Landeshauptstadt der flächenmäßig größte Bezirk mit 25.963 Einwohnerinnen und Einwohnern der Landeshauptstadt Saarbrücken (Stand 31.Dezember 2023).

Bezirksrat Halberg

Der Bezirksrat Halberg hat 21 Mitglieder. Die Amtszeit des aktuellen Rates dauert fünf Jahre und endet am 2. Juli 2029. Die Ergebnisse der Kommunalwahl vom 9. Juli 2024 finden Sie auf der Seite Wahlergebnisse der Europa- und Kommunalwahlen 2024.

Die aktuelle Sitzverteilung können Sie im Ratsinformationssystem nachschauen:

Kontakt

Bezirksrat Halberg

E-Mail: stadtbezirk.halberg@saarbruecken.de

Bezirksbürgermeister

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Daniel Bollig, Bezirksbürgermeister - CDU / Daniel Bollig

Daniel Bollig, Bezirksbürgermeister - CDU / Daniel Bollig

Daniel Bollig, Bezirksbürgermeister - CDU / Daniel Bollig

Bezirksbürgermeister für den Stadtbezirk Halberg ist Daniel Bollig (CDU). Er ist vom Bezirksrat für fünf Jahre gewählt.

Der Bezirksbürgermeister ist Vorsitzender des Bezirksrates Halberg und leitet die Sitzungen. Ihm obliegt die repräsentative Vertretung des Stadtbezirks.

Bezirksbeigeordneter ist Philipp Stalter (SPD).

Kontakt

Bezirksbürgermeister Daniel Bollig

Rathaus Brebach
Kurt-Schumacher-Straße
66130 Saarbrücken

Telefon: +49 681 905-4430 oder -4405
Fax: +49 681 905-4461

E-Mail: daniel.bollig@saarbruecken.de

Sprechzeiten

Nach telefonischer Vereinbarung:

  • Dienstag von 10 bis 12 Uhr
  • Donnerstag von 16 bis 17 Uhr

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Gebühren-Zuschüsse bei Veranstaltungen

In Anerkennung des ehrenamtlichen Engagements von Vereinen, Verbänden und Initiativen in den Stadtteilen stellt die Landeshauptstadt den vier Bezirken einen Betrag für Gebührenzuschüsse zur Verfügung. Der Zuschuss ist für Kosten im Zusammenhang mit der Planung, der Organisation und der Durchführung von Veranstaltungen mit besonderem organisatorischen Aufwand.

Anträge auf Bezuschussung von in Rechnung gestellten städtischen Gebühren, die aufgrund von Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum angefallen sind, können an die Bezirksbürgermeisterinnen und  Bezirksbürgermeister gestellt werden. Sie müssen nachvollziehbar begründet sein, die Kopien der  entsprechenden Gebührenbescheide sind als Nachweis dem Antrag beizulegen.

Über die Vergabe der Mittel entscheidet der Bezirksrat in einer seiner Sitzungen

Förderung aus dem Nachhaltigkeitsbudget

Die Landeshauptstadt Saarbrücken unterstützt Vereine in den Stadtbezirken mit Zuschüssen für Klima- und Nachhaltigkeitsmaßnahmen.