Gehwege und Straßen rechtzeitig von Herbstlaub befreien
Mittwoch, 7. Oktober 2026
Der städtische Zentrale Kommunale Entsorgungsbetrieb (ZKE) weist darauf hin, dass Eigentümerinnen und Eigentümer laut Straßenreinigungssatzung verpflichtet sind, die Abschnitte vor ihren Grundstücken von Herbstlaub zu befreien.