Montag, 6. Juli 2026

Landeshauptstadt informiert über die Regeln für Blumen und Grabschmuck auf Friedhöfen

Die Landeshauptstadt Saarbrücken weist darauf hin, dass Blumen, Gestecke, Grablichter, Figuren und sonstige persönliche Gegenstände auf den Friedhöfen nur an den dafür vorgesehenen Stellen abgelegt werden dürfen.

Anlass sind wiederholte Ablagen von Gegenständen außerhalb der dafür vorgesehenen Bereiche, insbesondere an Rasengräbern, Urnengemeinschaftsanlagen, Urnenpyramiden, Urnenwänden und oberirdischen Grabkammern. Teilweise werden auch angrenzende Rasenflächen, Wege und Pflanzbereiche genutzt. Hierzu gab es in der Vergangenheit wiederholt Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern, da die ungeordneten Ablagen das Erscheinungsbild des Friedhofes beeinträchtigen.

Die Stadt nimmt diese Hinweise zum Anlass, die Einhaltung der geltenden Regelungen künftig stärker zu kontrollieren.

Wo Grabschmuck abgelegt werden darf

Die Friedhofsverwaltung weist deshalb darauf hin, dass persönliche Gegenstände nur dort abgelegt werden dürfen, wo dies nach der jeweiligen Grabart vorgesehen ist. Zulässig ist das Ablegen von Blumen, Gestecken, Grablichtern und sonstigem Grabschmuck bei klassischen Körper- und Urnengräbern mit eigener Grabfläche, also insbesondere bei Körperreihengräbern, Körperwahlgräbern, Urnenreihengräbern und Urnenwahlgräbern. Voraussetzung ist, dass die Gegenstände auf der jeweiligen Grabfläche abgelegt und die Vorgaben der Friedhofssatzung eingehalten werden.

Bei gemeinschaftlich gestalteten Grabarten gelten dagegen besondere Regelungen. An Rasengräbern, Urnengemeinschaftsanlagen, Urnenpyramiden und Urnenwänden sowie oberirdischen Grabkammern dürfen Blumen, Grablichter und sonstige Gegenstände ausschließlich auf den ausgewiesenen Ablageflächen abgelegt werden. Die übrigen Flächen müssen aus Gründen der Pflege, Verkehrssicherheit und Rücksichtnahme auf andere Friedhofsgäste freigehalten werden.

An Einzelbaumgräbern ist das Ablegen von Gegenständen und Blumen sowie das Bepflanzen nicht gestattet.

Frist zur Entfernung unzulässiger Ablagen

Die Landeshauptstadt hat Verständnis dafür, dass Angehörige ihrer Verstorbenen mit Blumen, Kerzen und anderen persönlichen Zeichen gedenken möchten. Gleichzeitig müssen die Friedhofsanlagen für alle Besucherinnen und Besucher gepflegt, sicher und würdevoll erhalten bleiben. Unzulässig abgelegte Gegenstände erschweren die Pflege, Mäh- und Unterhaltungsarbeiten und können das Erscheinungsbild der gemeinschaftlich genutzten Anlagen beeinträchtigen.

Angehörige werden daher gebeten, bereits unzulässig abgelegte Blumen, Gestecke, Grablichter, Figuren oder sonstige persönliche Gegenstände bis einschließlich 24. August 2026 selbst zu entfernen. Die Stadt möchte ihnen damit ausreichend Zeit geben, die Gegenstände eigenständig abzuräumen.

Nach Ablauf dieser Frist werden die Friedhofsmitarbeiterinnen und Friedhofsmitarbeiter die betroffenen Flächen räumen. Nach § 27 Abs. 4 der Friedhofssatzung besteht für entfernte Gegenstände keine Aufbewahrungspflicht. Gegenstände, die sich weiterhin außerhalb der zulässigen Ablagebereiche befinden, werden entsorgt. Verwelkte Blumen und Pflanzschalen sind von den Nutzungsberechtigten regelmäßig zu entfernen.

Informationen zur Grabwahl

Bei Fragen können sich Friedhofsbesucherinnen und Friedhofsbesucher an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort oder an die Friedhofsverwaltung wenden. Künftig wird zudem bei der Beratung zur Grabwahl noch deutlicher darauf hingewiesen, bei welchen Grabarten persönliche Ablagen zulässig sind und wo ausschließlich die vorgesehenen Ablageflächen genutzt werden dürfen.

Die Landeshauptstadt bittet um Verständnis und Unterstützung. Die Regelungen tragen dazu bei, die Friedhöfe dauerhaft gepflegt und würdevoll zu erhalten sowie Beschwerden über ungeordnete Ablagen zu vermeiden.

Weitere Informationen

Bei Fragen und Anregungen ist das Amt für Stadtgrün und Friedhöfe der Landeshauptstadt telefonisch unter +49 681 905-1383 und per E-Mail an stadtgruen_und_friedhoefe@saarbruecken.de erreichbar. Weitere Informationen stehen online auf der Webseite der Saarbrücker Friedhöfe.