Donnerstag, 30. April 2026

Dritter Bauabschnitt am Verkehrsknotenpunkt Bleichstraße – Gerberstraße – Neugäßchen beginnt am 4. Mai

Die Landeshauptstadt Saarbrücken beginnt am Montag, 4. Mai, mit den Arbeiten im dritten und letzten Bauabschnitt am Verkehrsknotenpunkt Bleichstraße – Gerberstraße – Neugäßchen.

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Ziel der Landeshauptstadt ist es, in diesem Bereich den Radverkehr durch die Einrichtung von Fahrradstreifen zu stärken und barrierefreie Fußgängerüberwege zu schaffen. Zudem werden der Asphalt und teilweise auch die Gehwege erneuert.

Im dritten und letzten Bauabschnitt stehen Asphaltarbeiten in der Bleichstraße an. Gleichzeitig erneuert die Landeshauptstadt die Asphaltdecke in der Gerberstraße. An die Asphaltarbeiten schließen sich Markierungsarbeiten an.

Im ersten Bauabschnitt wurde der Einmündungsbereich der Straße „Neugäßchen“ umgebaut. Anschließend folgte die Umgestaltung des Einmündungsbereiches der Gerberstraße in die Bleichstraße.

Verkehrsführung im dritten Bauabschnitt

Im dritten Bauabschnitt ist eine Vollsperrung des betroffenen Teilstücks der Bleichstraße sowie der Gerberstraße erforderlich. Die Bleichstraße wird im Abschnitt zwischen der Großherzog-Friedrich-Straße und der „Garage“ gesperrt, die Gerberstraße im Abschnitt zwischen dem Kaltenbachplatz und der Bleichstraße.

Der Gerberplatz ist für die Dauer der abschließenden Arbeiten nicht erreichbar. Parkende Fahrzeuge können den Gerberplatz ab Montag, 4. Mai, 8.30 Uhr, nicht mehr verlassen. Wer sein Fahrzeug benötigt, sollte es vor Beginn der Arbeiten außerhalb abstellen.

Das Parkhaus am Rathaus bleibt durchgängig erreichbar. Die Ausfahrt erfolgt weiterhin über den Christianenweg in die Großherzog-Friedrich-Straße.

Alle aktuell bereits eingerichteten Umleitungen bleiben bestehen.

Die Gebäude im Baubereich sind weiterhin zu Fuß erreichbar. Für Rettungs- und Feuerwehrfahrzeuge ist die Zufahrt jederzeit gewährleistet.

Die Arbeiten dauern voraussichtlich bis Freitagabend, 8. Mai. Witterungsbedingt können sie sich verschieben. Die Kosten für die Gesamtmaßnahme betragen rund 400.000 Euro.

Die Maßnahme wird vom Bundesministerium für Verkehr sowie vom Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz gefördert. Sie ist Teil des Förderprogramms „Sonderprogramm Stadt und Land“.