ZKE informiert: Jetzt Strauch- und Baumschnitt zur Abholung anmelden
Wer seine Bäume und Sträucher gestutzt hat, kann das anfallende Grüngut am Donnerstag, 23. April, vom städtischen Zentralen Kommunalen Entsorgungsbetrieb (ZKE) am Haus abholen lassen.
Strauch- und Baumschnitt. Foto: ZKE - Foto: ZKE
Strauch- und Baumschnitt. Foto: ZKE - Foto: ZKE
Strauch- und Baumschnitt. Foto: ZKE - Foto: ZKE
Anmeldung erforderlich
Um das Angebot in Anspruch zu nehmen, müssen sich Bürgerinnen und Bürger spätestens eine Woche vor dem Termin beim ZKE anmelden, also bis Donnerstag, 16. April. Interessierte können unter www.zke-sb.de/sperrmuellonline oder telefonisch unter der Nummer +49 681 905-2000 einen Termin buchen. Die Abholung erfolgt bis zu einer Gesamtmenge von vier Kubikmetern Grüngut und kostet 16 Euro pro Kubikmeter.
So funktioniert die Abholung
Wer einen Termin vereinbart hat, schnürt den angemeldeten Strauch- und Baumschnitt mit einer kompostierbaren Schnur, zum Beispiel aus Hanf oder Sisal, zu einem oder mehreren handlichen Bündeln zusammen. Diese sind am Straßenrand bereitzustellen.
Dabei ist darauf zu achten, dass das Grüngut so abgelegt wird, dass Fahrbahnen und Gehwege frei bleiben und keine Gefahr für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Autofahrerinnen und Autofahrer entsteht. Ein einzelnes Bündel darf nicht mehr als 30 Kilogramm wiegen und nicht länger als 1,80 Meter sein.
Abgabe von Laub und Rasenschnitt
Den bequemen Abfuhr-Service bietet der städtische Eigenbetrieb ausschließlich für Strauch- und Baumschnitt an. Laub und Rasenschnitt nehmen die ZKE-Wertstoffzentren Am Holzbrunnen 4 in St. Johann und in der Wiesenstraße 20 in Malstatt sowie die Kompostieranlage in Gersweiler gebührenpflichtig entgegen. Auch die Wertstoffinsel Dudweiler und die Grünschnittannahmestelle am Bauhof Brebach nehmen diese Grünabfälle an.
Hinweis zum Naturschutz
Laut Bundesnaturschutzgesetz sind radikale Rückschnitte vom 1. März bis 30. September verboten. Ganzjährig zulässig bleiben jedoch schonende Pflege- und Erhaltungsschnitte, sofern keine Fortpflanzungs- oder Ruhestätten wildlebender Tiere zerstört werden. Bürgerinnen und Bürger sollten vor dem Schnitt prüfen, ob Tiere in der Hecke leben, und auf starke Eingriffe in dieser Zeit verzichten.
Entsorgung von dicken Ästen und Wurzeln nur in der Kompostieranlage
Auch bei schonender Pflege können in Ausnahmefällen dicke Äste anfallen. Holzstämme und Äste mit einem Durchmesser von mehr als zehn Zentimetern können in der Kompostieranlage zu denselben Konditionen wie Grünschnitt angeliefert werden.
Voraussetzung dafür ist, dass das Baumholz eine Länge zwischen einem und drei Metern hat und separat abgegeben wird. Wurzeln mit einem Durchmesser von mehr als zehn Zentimetern nimmt der ZKE ausschließlich in der Kompostieranlage in Gersweiler gegen Gebühr an.
Weitere Informationen gibt es unter www.zke-sb.de/gruenschnitt.