Montag, 30. März 2026

Zweiter Bauabschnitt: Bleichstraße – Gerberstraße – Neugäßchen ab 2. April

Nachdem der erste Bauabschnitt planmäßig beendet werden konnte, beginnen ab Donnerstag, 2. April, die Arbeiten im zweiten Bauabschnitt am Verkehrsknotenpunkt Bleichstraße – Gerberstraße – Neugäßchen.

Schaffer - LHS

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Ziel der Landeshauptstadt ist es, den Radverkehr durch die Einrichtung von Fahrradstreifen zu stärken und barrierefreie Fußgängerüberwege zu schaffen. Zudem erneuert sie den Asphalt und teilweise auch die Gehwege.

Verkehrsführung im zweiten Bauabschnitt

Während des zweiten Bauabschnitts richtet die Stadt die Bleichstraße als Einbahnstraße in Fahrtrichtung Staatstheater ein. Der Verkehr in Richtung Großherzog-Friedrich-Straße wird über die Mainzer Straße und die Paul-Marien-Straße umgeleitet. Die Umleitungsstrecken sind ausgeschildert.

Das Nauwieser Viertel ist während der Bauzeit über die Richard-Wagner-Straße erreichbar.

Da die gewohnte Ausfahrt aus der Kaltenbachstraße und der Gerberstraße in die Bleichstraße nicht zur Verfügung steht, müssen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer den Christianenweg nutzen. Die Einbahnstraßenregelung im Christianenweg wird dafür umgedreht.  Von dort aus können sie direkt in die Großherzog-Friedrich-Straße einbiegen. Dafür werden Poller vorübergehend entfernt.

Die Schlossergasse bleibt weiterhin in ihrer bisherigen Fahrtrichtung nutzbar.

Das Parkhaus am Rathaus und der Parkplatz „Gerberplatz“ bleiben weiterhin erreichbar. Die Gerberstraße ist bis etwa 20 Meter vor der Kreuzung befahrbar.

Anwohnerinnen und Anwohner sowie der Lieferverkehr für die Fußgängerzone am St. Johanner Markt gelangen über die Fassstraße zu ihren Zielen.

Alle Gebäude sind fußläufig erreichbar. Für Rettungs- und Feuerwehrfahrzeuge ist die Zufahrt jederzeit gewährleistet.

Insgesamt gibt es drei Bauabschnitte. Die Arbeiten dauern insgesamt voraussichtlich noch sechs Wochen und kosten rund 400.000 Euro. Witterungsbedingt können sie sich verschieben.

Die Maßnahme wird vom Bundesministerium für Verkehr (vormals Bundesministerium für Digitales und Verkehr) und dem Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz gefördert. Es handelt sich um das Förderprogramm „Sonderprogramm Stadt und Land“.