Freitag, 23. Januar 2026

Landeshauptstadt Saarbrücken ordnet Parkgebühren teilweise neu

Die Landeshauptstadt Saarbrücken ordnet ihre Parkgebühren teilweise neu.

Bluedesign_Fotolia.com

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Ziel ist es, für Kurzzeitparkplätze im Straßenraum eine zeitgemäße Gebührenstruktur zu schaffen und das Parken für längere Aufenthalte attraktiver zu gestalten.

Günstigeres Parken am Hauptbahnhof ab 23. Januar

Ab Freitag, 23. Januar, senkt die städtische KBS GmbH die Parkentgelte im Parkhaus am Hauptbahnhof auf 1,90 Euro pro Stunde. Der maximale Tagessatz beträgt künftig 10 Euro. Damit wird das Parken für längere Aufenthalte in Bahnhofsnähe deutlich günstiger. Unverändert bleibt das Kurzparkentgelt für die ersten 20 Minuten in Höhe von 1 Euro.

Die neuen Tarife gelten für das Parkhaus am Hauptbahnhof und für den Parkplatz in der Dudweilerstraße am Fernbusbahnhof.

Die Absenkung der Parkentgelte wird möglich, weil die Landeshauptstadt nach dem Ende des Generalpachtvertrags mit Q-Park die Parkraumbewirtschaftung wieder stärker selbst gestalten kann.

Änderung bei Umsatzsteuer führt zu Anpassung der Parkgebühren an Straßen ab 1. März

Ab Sonntag, 1. März, passt die Landeshauptstadt Saarbrücken die Gebühren für das Kurzzeitparken am Straßenrand in den Kurzparkzonen an.

Hintergrund ist, dass für einzelne Parkflächen aufgrund von neuen bundesrechtlichen Regelungen Umsatzsteuer abzuführen ist. Dies ist Anlass, die Festsetzung der Tarife insgesamt anzupassen. Die Anhebung beträgt 0,10 Euro je angefangene halbe Stunde. Es ist die erste Anpassung der Gebühren seit 13 Jahren.

Die Änderungen im Überblick

Parkhaus Hauptbahnhof (KBS)

  • bisher: 2,60 Euro pro Stunde, maximal 16 Euro pro Tag
  • ab 23. Januar: 1,90 Euro pro Stunde, maximal 10 Euro pro Tag

Kurzzeitparken im öffentlichen Straßenraum

  • bisher: Montag bis Freitag 8 bis 20 Uhr, Samstag 8 bis 16 Uhr
  • Zone 1: 0,80 Euro je 30 Minuten
  • übrige Zonen: 0,30 Euro je 30 Minuten, 0,40 Euro je weitere 30 Minuten
  • ab 1. März: Montag bis Samstag 8 bis 20 Uhr
  • Zone 1: 0,90 Euro je 30 Minuten
  • übrige Zonen: 0,40 Euro je 30 Minuten, 0,50 Euro je weitere 30 Minuten